Ärzte-Gutachterstelle: 30 Fälle von Sorgfaltspflichtverletzung
Bei der aussergerichtlichen Ärzte-Gutachterstelle sind letztes Jahr 83 neue Gutachtenanträge eingereicht worden. In 30 Fällen wurde eine Sorgfaltspflichtverletzung bejaht.

Insgesamt seien 55 Gutachten in schriftlichen oder mündlichen Verfahren erstellt worden. Die Zahl der eingereichten Gutachten sei seit Jahren stabil, hiess es im Jahresbericht, der am Dienstag von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) veröffentlicht wurde. Diese 30 Fälle entsprächen gesamtschweizerisch einer 55-Prozent-Quote, bei der die Sorgfaltspflichtverletzung bejaht worden sei.
Die meisten Fälle betrafen 2025 wie im Vorjahr die orthopädische Chirurgie (20 Fälle), gefolgt von der allgemeinen Inneren Medizin (6) und der Radiologie (5).
Die Gutachterstelle fördert aussergerichtliche Einigungen in Arzthaftungsfällen. Sie organisiert medizinische Gutachten, die mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen oder Organisationsmängel klären. Antragsberechtigt sind ausschliesslich Patientinnen und Patienten, sofern die Behandlung in der Schweiz erfolgt ist. Die Gutachter werden in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften bestimmt, um Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz sicherzustellen.
Für das Verfahren fällt für die Patientinnen und Patienten eine Gebühr von 1000 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer an. Die Kosten für die Gutachter selbst übernehmen die Haftpflichtversicherer der Leistungserbringer, während die FMH die Organisation trägt.






