Ein Jugendleiter lud mehrfach ein Video mit kinderpornografischen Inhalten hoch. Nun erhielt er eine Geldstrafe. Mit Kindern darf er weiter arbeiten.
Kinderpornografie Symbolbild
Symbolbild zum Thema Kinderpornografie. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jugendleiter wurde schuldig gesprochen, Kinderpornografie verbreitet zu haben.
  • Der Mann aus Arbon TG hatte ein entsprechendes Video mehrfach auf Instagram hochgeladen.
  • Trotz des Schuldspruchs darf er weiter mit Jugendlichen arbeiten.
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In Arbon sorgte kürzlich ein Gerichtsverfahren für Aufsehen. Ein 21-jähriger Jugendleiter aus dem Oberthurgau musste sich wegen des Hochladens kinderpornografischer Inhalte verantworten.

Trotz seiner Verurteilung durch Bezirksrichter Pascal Styger wird er weiterhin mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Die «Thurgauer Zeitung» berichtet.

Der junge Mann wurde für schuldig befunden, mehrfach ein Video mit sexuellen Handlungen Minderjähriger hochgeladen zu haben. Der Angeklagte hatte keinen Anwalt an seiner Seite; sein Vormund begleitete ihn zum Prozess.

Eine Tat mit schwerwiegenden Folgen

Die Tat, für die der junge Mann nun verurteilt wurde, liegt bereits ein Jahr zurück. Am 6. Januar 2023 lud er ein Video auf Instagram hoch, das zwei minderjährige Mädchen in intimen Handlungen zeigte.

Instagram App
Der Jugendleiter lud das Video mehrfach – trotz Accountsperrung – hoch. (Symbolbild) - keystone

Es war nicht das erste Mal: Bereits im Oktober des Vorjahres hatte er dasselbe Video hochgeladen und war daraufhin von Instagram gesperrt worden.

Doch das hielt ihn nicht davon ab, einen neuen Account zu erstellen und das Video erneut zu posten.

Spielende Kinder
Spielende Kinder. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Busse und Geldstrafe für den Angeklagten

Das Urteil des Gerichts fiel letztendlich milder aus als erwartet: Der junge Mann muss eine Geldstrafe von 1000 Franken zahlen, sollte er innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig werden.

Hinzu kommen eine Verbindungsbusse von 250 Franken sowie die Verfahrens- und Untersuchungskosten, die sich auf insgesamt 3300 Franken belaufen.

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