Stadt Zürich

Arbeitsloser Hochstapler lässt sich herumchauffieren

Marie Augustin
Marie Augustin

Zürich,

Ein arbeitsloser Deutscher buchte unter falschem Namen einen Zürcher Limousinen-Service. Seine Rechnungen über 37'000 Franken zahlte er jedoch nie.

Arbeitsloser Hochstapler Limousine chauffieren
Der Chauffeur fuhr den Gast 730 Kilometer weit – ohne, dass dieser bezahlte. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Deutscher prellte ein Zürcher Limousinen-Unternehmen um knapp 37'000 Franken.
  • Er reichte falsche Bankbelege ein, um seine angeblich beauftragten Zahlungen zu beweisen.
  • Nun wurde er wegen Betrugs verurteilt.

Für den 18. November 2024 buchte ein Mann eine rund 730 Kilometer lange Fahrt vom deutschen Krefeld nach Montreux. Als Dienstleistungsunternehmen suchte sich der 36-Jährige nichts geringeres als einen Limousinen-Service aus dem Kanton Zürich.

Gemäss der «NZZ» gab der Deutsche an, sein eigentlicher Chauffeur sei verunfallt. Der Zürcher Firma schickte er einen gefälschten Zahlungsauftrag seiner Bank. Angeblich sei eine Auslands-Überweisung für die Limousinen-Fahrt in Auftrag gegeben worden.

Betrüger Limousinen-Service geprellt 37'000
Der Beschuldigte entsandte falsche Kontoauszüge, denen zufolge er die Zahlungen getätigt hatte. (Symbolbild) - depositphotos

Was die Limousinen-Firma nicht wusste: Der Auftraggeber war zu dem Zeitpunkt arbeitslos. Seine Zahlungen blieben aus, Mahnungen erbrachten «diverse Ausreden» vonseiten des Deutschen.

Dieser buchte derweil weitere Limousinen-Fahrten in Deutschland und der Schweiz. Bis Ende November schuldete der Mann dem Unternehmen knapp 37'000 Franken. Schliesslich stellte der Limousinen-Service die Dienstleistungserbringung ein.

Am 16. Januar 2025 wurde der Mann für zwei Tage in Haft genommen.

Nun wurde er per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilt: Er habe die geschädigte Firma irregeführt, heisst es der «NZZ» zufolge.

Wurdest du schon einmal von jemandem finanziell betrogen?

Für seinen Betrug muss der Deutsche eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken entrichten. Davon gelten zwei Tagessätze als bereits durch die Haft abgegolten. 800 Franken kommen an Verfahrensgebühren hinzu.

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