Arbeitgeberverband hätte sich kleinere Erhöhungs-Schritte gewünscht
Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf Vorsorgeguthaben grundsätzlich für vertretbar. Die Erhöhung sollte seiner Meinung nach allerdings in kleineren Schritten erfolgen. Ein Sprung auf 1,75 Prozent berücksichtige die unterschiedlichen Voraussetzungen der Vorsorgeeinrichtungen zu wenig.

Gerade BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen und Kollektivlebensversicherer verfügten über einen geringeren finanziellen und anlageseitigen Spielraum, teilte der Arbeitgeberverband am Montag mit. Sie litten besonders stark «unter der vom überhöhten Umwandlungssatz ausgelösten Umverteilung und müssen mit einem Teil ihrer Rendite die Rentenumwandlungsverluste ausgleichen können».
Für diese Einrichtungen stehe die nachhaltige Sicherstellung der Leistungen im Vordergrund. Zudem bringe die geopolitische Lage (zum Beispiel Zollpolitik der USA und kriegerische Auseinandersetzungen) nicht zu unterschätzende Unsicherheiten, die eine konservative Festlegung des Mindestzinssatzes angezeigt hätten.
Der Arbeitgeberverband verweist darauf, dass der Mindestzinssatz eine gesetzliche Untergrenze darstelle. In vielen Fällen und je nach Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen würden die angesparten Guthaben höher verzinst: Die durchschnittliche Realverzinsung habe im Jahr 2025 bei 4,6 Prozent gelegen.
Der Bundesrat wird im Herbst darüber entscheiden, wie hoch der BVG-Mindestzinssatz im Jahr 2027 ausfallen wird.






