In einem Garten in Sils im Engadin hat ein Wildhüter in der Silvesternacht ein krankes Reh erlegt. Daraufhin gab es eine Beschwerde eines Anwohners.
Beschwerde wegen einem Gnadenschuss im Engadin. (Symbolbild eines gesunden Tieres)
Beschwerde wegen einem Gnadenschuss im Engadin. (Symbolbild eines gesunden Tieres) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wildhüter hat in Sils GR in einem Garten in der Nacht ein altes und krankes Reh erlegt.
  • Weil er dies mit einem Gewehr ohne Schalldämpfer getan hatte, ist ein Anwohner nun sauer über das Vorgehen des Wildhüters.

In einem Garten in Sils GR ertönt am 31. Dezember um ein Uhr früh ein Knall. Zunächst geht ein Anwohner von einer frühzeitigen Neujahrsrakete aus, doch dann stellt sich heraus, dass es sich um einen Schuss aus einem Jagdgewehr handelt. Das schreibt der empörte Anwohner in einem Leserbrief an die Zeitung «Südostscheiz».

Beim Lärmverursacher handelte es sich um einen eidgenössisch diplomierter Wildhüter. Dieser hatte im Garten des Leserbrief-Verfassers ein altes und sehr krankes Tier erlegt. Laut Georg Brosi vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden wollte der Wildhüter das kranke Tier zwar aus dem Garten locken. Doch das Tier sei dafür bereits zu schwach gewesen. Deshalb hätte der Wildhüter keine andere Wahl gehabt.

Lautlos nur mit einem Messer

Wie aus dem Leserbrief zu entnehmen ist, empört sich der Anwohner auch nicht daran, dass das Tier in seinem Garten erlegt wurde. Vielmehr stört ihn, dass für einen solchen Nachteinsatz kein Schalldämpfer zum Einsatz kam. Darauf erwidert Brosi, dass damit der Schuss zwar etwas abgedämpft würde, der Knall sei aber weiterhin zu hören. Lautlos ginge es nur mit einem Jagdmesser. Dieses wäre aber nicht «tierschutzkonform».

Für Brosi ist darum klar: Der Wildhüter habe das Bestmögliche gemacht. Zudem stellt Brosi sich die Empörung vor, wenn die Wildhüter trotz Meldung nicht ausgerückt wären und am Morgen ein totes Tier in ihrem Garten gelegen hätte.


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