Ambulant vor stationär: «Kostenwachstum bremsen»

    Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau möchten unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermeiden und so das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen.

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    v.l: Yves Noël Balmer, Urs Martin, Monika Rüegg Bless und Bruno Damann. - Stefanie Rohner

    Zusammenarbeit Erstmals koordinieren vier Ostschweizer Kantone ihre Spitalplanung gemeinsam. Die Kantone Appenzell Ausser- und Innerrhoden, Thurgau sowie St.Gallen spannen zusammen, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Startpunkt dafür legte die gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit im Sommer 2024. Im November 2025 beschlossen die vier Kantone, ihre Versorgungsplanungen künftig gemeinsam zu erarbeiten und gestützt darauf gleichlautende Spitallisten zu erlassen.

    Auch in der Psychiatrie streben die vier Kantone eine Kostendämpfung an. Sie erarbeiten deshalb eine gemeinsame Spitalplanung Psychiatrie. «Es ist sinnvoll, die Gesundheitsversorgung gemeinsam zu planen – mit identischen Kriterien und gleichlautenden Leistungsaufträgen», sagt Urs Martin, Thurgauer Regierungsrat.

    Er sagt, damit würden die vier Kantone eine Vorreiterrolle einnehmen. «Das hat es so noch nie gegeben. Wir hoffen, dass andere Regionen unser Modell kopieren», so Martin.

    Regelung ab Januar 2027

    Bei einem Punkt setzen die vier Kantone stark an: Es soll künftig mehr ambulante statt stationäre Aufenthalte geben. «Eine Verlagerung in den ambulanten Bereich kann unnötige Kosten vermeiden», sagt Martin. Die vier Kantone haben deshalb 18 Eingriffe definiert, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden müssen.

    Das betreffe zum Beispiel Fuss-, Ellenbogen- und Schulterchirurgie, laparoskopische Eingriffe der Gynäkologie sowie brustchirurgische Eingriffe. Ab dem 1. Januar soll diese Regelung für die meisten Spitäler bereits gelten. Dort wo eine ambulante Leistungserbringung grössere Änderungen benötigt, wird den Spitälern Zeit bis am 1. Januar 2028 eingeräumt.

    Aus der kantonalen Listenerweiterung resultieren über die vier Kantone hinweg Einsparungen von rund 2,1 Millionen Franken.

    Zu wenig ambulante Eingriffe

    Im Vergleich mit anderen Ländern werden in der Schweiz viel weniger Eingriffe ambulant durchgeführt, lediglich 22 Prozent. In Schweden, Frankreich, Holland oder Dänemark liegt der Anteil ambulanter Eingriffe bei über 50 Prozent. Der St.Galler Gesundheitsdirektor Bruno Damann betont denn auch, dass die Fortschritte in der Medizin es erlauben, viel mehr Operationen ambulant durchzuführen, als man das heute mache.

    «Das ist auch für die Patientinnen und Patienten von Vorteil – sie können am selben Tag nach Hause und das Risiko, 'Spitalkäfer' aufzulesen sinkt massiv», sagt Damann. Für die Pflege bringe das ebenfalls Erleichterung. Man wolle von den 22 auf mindestens 40 Prozent ambulanter Eingriffe kommen.

    «Da haben wir viel vor uns», so Damann.

    Prävention als zentraler Punkt

    In der Psychiatrie gilt in Zukunft ebenfalls: ambulant vor stationär. Der Start der gemeinsamen Arbeiten für die Versorgungsplanung Psychiatrie erfolgte im Januar. Der Bericht enthält eine Bedarfsprognose, eine Einteilung der Planungsregion in Versorgungsräume und eine Analyse der aktuellen Versorgungsstrukturen sowie der massgeblichen Herausforderungen und Trends.

    Gestützt darauf skizzieren die Kantone Massnahmen zur Weiterentwicklung der Angebote für psychisch kranke Menschen. Frau Statthalter Monika Rüegg Bless, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements von Appenzell Innerrhoden, betont die Bedeutung einer gut abgestimmten, wohnortnahen Versorgung: «Wir wollen die psychische Gesundheit stärken, Krisen frühzeitig erkennen und Betroffene möglichst wohnortnah unterstützen, wo immer möglich ambulant.» Man wolle bis zu 20 Prozent der Patientinnen und Patienten, die heute noch stationär untergebracht werden, in Zukunft in einem Ambulatorium oder einer Tagesklinik unterbringen.

    «Glücklicherweise geht es den meisten Menschen in den Kantonen gut. Aber es ist eine Entwicklung festzustellen, die uns beschäftigt. Vor allem bei jungen Menschen nehmen die Belastungen zu und die Inanspruchnahme der Angebote ist gestiegen. Dass Hilfe in Anspruch genommen wird, ist positiv, aber wir müssen dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt», so Rüegg-Bless. Prävention und Früherkennung seien daher von grosser Bedeutung. – auch um hohe Folgekosten zu verhindern und um Leid zu ersparen. Hinzu komme, dass bereits heute der Fachkräftemangel in der Psychiatrie markant sei.

    Ohne ausländisches Fachpersonal könnte die Versorgung nicht sichergestellt werden – zumal ein grosser Teil der Fachkräfte bald ins Pensionsalter komme.

    «Verlagerung senkt Kosten»

    Entscheidend für das Gelingen der Transformation von ambulant zu stationär sei die Finanzierung, da intermediäre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung derzeit nicht kostendeckend abgegolten werden. Die Planungskantone sind bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern und den Krankenversicherern die Finanzierungsmodelle derart anzupassen, dass die Anreize zur intermediären Behandlung erhöht werden. Regierungsrat Yves Noël Balmer, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden, hält fest: «Eine Verlagerung hin zu ambulanten Angeboten birgt erhebliches Effizienz- und Kostensenkungspotenzial. Dieses Potenzial können wir nutzen, indem wir Fehlanreize beseitigen.»

    Damann betont, dass es im Kanton St.Gallen mehrere ambulante Tageskliniken gebe – eine wohnortnahe Versorgung sei möglich. Und auch hier: Würden mehr Patientinnen und Patienten ambulant aufgenommen, entlaste das die Fachkräfte. Der vorliegende Entwurf des Versorgungsberichts geht nun bis Ende November in die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen.

    Im Januar 2027 erfolgt das Bewerbungsverfahren für die gemeinsame Versorgungsplanung Psychiatrie. Gestützt darauf werden die Leistungsaufträge für die einzelnen Bereiche und Angebote formuliert. Diese treten per 1. Januar 2028 in Vollzug.

    Die vier Kantone gehen damit in der Psychiatrie einen Schritt voraus. Während sie hier bereits enger zusammenarbeiten und gemeinsame Spitallisten führen, soll dies in der Akutsomatik und Rehabilitation bis spätestens 2033 umgesetzt werden.

    Hinweis

    Dieser Artikel ist zuerst in den «St.Galler Nachrichten» erschienen.

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