Der Kanton Basel-Stadt hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert, da eine Neu-Registrierung im ePortal erforderlich ist.
Steuererklärung
Aufgrund der erforderlichen Neuregistrierung im ePortal hat der Kanton Basel-Stadt die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verlängert. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Der Kanton Basel-Stadt hat die verlängerte Abgabefrist der Steuererklärung von Ende September bis Ende Oktober ausgedehnt. Grund ist die notwendige Neu-Registrierung im ePortal, wie das Basler Finanzdepartement am Montag mitteilte.

Die Abgabefrist der Steuererklärung für 2023 konnte wie üblich kostenlos bis am 30. September verlängert werden. Die Steuerverwaltung setzt das Mahnprozedere bis Ende Oktober aus, damit genügend Zeit für die Neuregistrierung per AGOV-Login des Bundes bleibt, die für das Einreichen der Steuererklärung nötig ist. Von Mahnungen werde deshalb abgesehen.

Mehr Unterstützung bei Neuregistrierung

Ein Teil der Nutzerinnen und Nutzer sei bei der Neuregistrierung und der damit verbundenen Identifikation auf Unterstützung angewiesen, heisst es. Der Umstellungsaufwand sei vom Kanton unterschätzt worden und benötige insgesamt mehr Zeit als ursprünglich geplant war.

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