Am Sonntagmorgen wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Damit wird die Sommerzeit eingeleitet, die am 23. Oktober dann wieder endet.
Ab Sonntag, 2.00 Uhr, gilt wieder die Sommerzeit: Die Uhr muss um eine Stunde vorgestellt werden. (Symbolbild)
Ab Sonntag, 2.00 Uhr, gilt wieder die Sommerzeit: Die Uhr muss um eine Stunde vorgestellt werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Am kommenden Sonntag wird die Zeit um eine Stunde vorgestellt.
  • Damit gehen die Sommerzeit und mehr Sonnenstunden Abends einher.
  • Ab 29. Oktober tritt dann wieder die Winterzeit in Kraft.

Am Sonntag beginnt die Sommerzeit: Um 2.00 Uhr werden in der Schweiz und in den meisten europäischen Ländern die Uhren um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Enden wird die Sommerzeit am 23. Oktober.

Die Zeitumstellung für die hellere Jahreszeit beginnt jeweils am letzten Märzsonntag und endet am letzten Oktobersonntag, wie das für das Messwesen zuständige Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) am Dienstag mitteilte.

2023 dauert die Sommerzeit damit vom 26. März bis zum 29. Oktober. Dann werden die Uhren um 3.00 Uhr wieder auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Damit gilt ab dann wieder die sogenannte Normalzeit. Die Verkehrsbetriebe der Schweiz bewältigen die Zeitumstellung nach über 40 Jahren Praxis in der Regel ohne Probleme.

Abschaffung von Zeitumstellung immer wieder Thema

In den vergangenen Jahren ist eine mögliche Abschaffung der saisonal bedingten Zeitumstellung ein Thema in der Politik geworden, vor allem in den Nachbarstaaten. Bisher sind aber weder auf der Ebene der Europäischen Union noch von allen Einzelstaaten alle Entscheide getroffen worden.

Kritiker der Zeitumstellung beklagen negative Auswirkungen für Gesundheit und Tierwohl. Vor allem Kinder und ältere Menschen würden unter Mini-Jetlags leiden. Zudem gebe es mehr Verkehrsunfälle wegen Übermüdung. Auch der Landwirtschaft ist die Umstellung ein Dorn im Auge, weil die Milchleistung der Kühe geringer ausfallen soll.

Bei der Einführung der mitteleuropäischen Zeit Ende des 19. Jahrhunderts und auch bei der Einführung der Zeitumstellung 1980 haben sich Bundesrat und Parlament vor allem aus wirtschaftlichen Gründen für die selbe Regelung wie die Nachbarstaaten entschieden. Bei abweichender Uhrzeit würde die Schweiz zur Zeitinsel, mit Konsequenzen, insbesondere im Geschäftsverkehr, im Transportwesen, im Tourismus und der Kommunikation.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratParlamentMiniAugeZeitumstellung