Ab 2027 können Verheiratete wieder Doppelnamen tragen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Ehepaare können ab dem 1. Januar 2027 in der Schweiz wieder einen Doppelnamen tragen. Dieser war 2013 abgeschafft worden.

    Ehepaar
    Ab 2027 können Verheiratete in der Schweiz wieder Doppelnamen tragen. - pexels

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ab Januar 2027 können Ehepartner in der Schweiz wieder einen Doppelnamen verwenden.
    • Für Kinder ist der Doppelname weiterhin ausgeschlossen.
    • Bis 2013 war der Doppelname zugelassen gewesen.

    Ehepartnerinnen und Ehepartner können ab dem 1. Januar 2027 in der Schweiz wieder einen Doppelnamen verwenden.

    Der Bundesrat setzt diese vom Parlament beschlossene Änderung im Zivilgesetzbuch an diesem Tag in Kraft.

    Wie er am Mittwoch mitteilte, können ab nächstem Jahr Ehegatten wieder einen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Für Kinder ist ein Doppelname hingegen weiterhin ausgeschlossen.

    Doppelnamen waren 2013 abgeschafft worden

    Heute sind Verlobte in der Namenswahl eingeschränkt. Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, haben sie aktuell nur wenige Möglichkeiten.

    Brautpaar
    Ab 2027 gibt es in der Schweiz wieder Doppelnamen. - pexels

    Sie können nur entscheiden, ob sie künftig Peter Muster und Petra Muster oder Peter Weber und Petra Weber heissen wollen. Alternativ bleibt ihnen noch die Möglichkeit Peter Muster und Petra Weber zu heissen.

    In der Praxis zeigt sich, dass die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegenden Teil den Namen des Ehemannes annehmen.

    Brautpaar
    Doppelnamen waren 2013 abgeschafft worden. - pexels

    Bis zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches im Jahr 2013 waren Doppelnamen wie beispielsweise Petra Weber Muster bereits zugelassen.

    Ab dem genannten Jahr mussten sich Heiratswillige für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden oder ihre jeweiligen Namen behalten.

    Brautpaar
    Lediglich der Wahl eines inoffiziellen Allianznamens war möglich. - pexels

    Lediglich der nicht amtliche Allianzname war möglich. Damit ist der inoffizielle Doppelname mit Bindestrich gemeint.

    Bereits Verheiratete können auf Doppelnamen wechseln

    Bereits verheiratete Personen können nun laut den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen ab 2027 beim Zivilstandsamt einen amtlichen Doppelnamen beantragen. Der vom amtlichen Namen abweichende Allianzname wird künftig nicht mehr im Reisepass oder auf der Identitätskarte aufgenommen.

    Findest du es gut, gibt es wieder Doppelnamen?

    Eine Übergangsfrist erlaubt jedoch weiterhin die Eintragung des Allianznamens in Ausweispapieren, um den Behörden technische Anpassungen zu ermöglichen.

    Die Dauer dieser Übergangsfrist hat der Bundesrat noch nicht festgelegt. Er wird die entsprechende Änderung im Ausweisgesetz zu gegebener Zeit in Kraft setzen und das Ende der Frist frühzeitig kommunizieren.

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    Kommentare

    User #6488 (nicht angemeldet)

    Da freut sich d guschtavine meier*innen-müller aber sehr

    User #3365 (nicht angemeldet)

    Geisteskrank diese Bilder

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