Ab Juni 2020 gilt für Drohnen eine Registrierungspflicht. Die Schweiz übernimmt entsprechende Bestimmungen der EU zu unbemannten Luftfahrzeugen.
Für eine Drohne mit Kamera gilt in der Schweiz ab 1. Juni 2020 eine Registrierungspflicht. (Themenbild)
Für eine Drohne mit Kamera gilt in der Schweiz ab 1. Juni 2020 eine Registrierungspflicht. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/APA/APA/HANS PUNZ
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Juni 2020 müssen Drohnen registriert werden.
  • Nicht betroffen vom neuen EU-Recht ist die Modellfliegerei.

Die gemeinsame Regulierung erlaube grenzüberschreitenden Technologietransfer und schaffe eine Grundvoraussetzung für die wachsende Industrie. Dies schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).

Heute dürfen Drohnen mit weniger als 30 Kilogramm Gewicht grundsätzlich ohne Bewilligung geflogen werden. Dies sofern der Pilot Sichtkontakt zum Flugobjekt hat. Die EU-Bestimmungen bringen nun eine Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr. Zusätzlich müssen die Piloten müssen eine Prüfung ablegen.

Nicht mehr als 120 Meter über Grund

Kleinere Drohnen müssen ebenfalls registriert werden, wenn sie eine Kamera tragen. Drohnen müssen wie bisher mit Sichtkontakt betrieben werden, und sie dürfen nicht mehr als 120 Meter über Grund fliegen.

Wer Drohnen selbstständig abheben lassen will, muss mindestens 16-jährig sein. Die Aufsichtsbehörden der Länder können das Mindestalter indessen auf höchstens 12 Jahre senken. Die Drohnen müssen gewissen Grundstandards entsprechen und erhalten ein CE-Gütesiegel.

Vorläufig keine Änderung gibt es für Modellflugzeuge. Aber nur, sofern diese in Verbänden und innerhalb von Organisationen benutzt werden, wie das Bazl schreibt. Sie könnten «weitgehend» im bisherigen Rahmen betrieben werden.

Kein Regulierungsbedarf für Modellfliegerei

Der Bundesrat hatte bisher keinen Regulierungsbedarf für die Modellfliegerei gesehen. In der Antwort auf einen Parlamentsvorstoss hielt er jedoch fest: Er wolle keine Ausnahme für Modellflieger von der Regelung beantragen. Der Modellflug müsse angesichts wirtschaftlicher Interessen zurückstehen.

Drohnen
Eine Impression aus den Vorbereitungen der Modellflugzeuge vor dem Start anlässlich der Scale F4C Modellflugzeug Schweizermeisterschaft vom Sonntag, 2. September 2018 in Alpnach. - Keystone

In den Erläuterungen des Bazl zur Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung heisst es nun: Diese Regulierung lasse genügend Spielraum für Ausnahmen für den traditionellen Modellflug. Diese Regelung will das Bazl in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband (SMV) erarbeiten.

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat nicht nur die Übernahme der Drohnenregulierung beschlossen. Auch neue Bestimmungen der EU zu Luftfahrt und Brexit, die ab 1. September gelten wurden übernommen. Schweizer Hersteller von Flugmaterial können damit ihre Produktion weiterführen und Erzeugnisse weiterhin einsetzen.

Bazl
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist mit der steigenden Anzahl von Anfragen zu Drohnen und Gesuchen für Drohnenflüge überfordert. - Keystone

Bei der Verhütung von Anschlägen geht es um die Sicherheit auf Flughäfen. Auch die Überarbeitung von Vorschriften für die Hintergrundüberprüfung und den Einsatz von Geräten zum Aufspüren von Sprengstoff spielen eine Rolle. Für Flüge aus Grossbritannien, die in der Schweiz zwischenlanden, sind keine zusätzlichen Sicherheitskontrollen vorgeschrieben.

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