Im Kanton Aargau ist geplant, dass kleine Vereine und Stiftungen nicht länger jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen.
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Im Kanton Aargau gibt es über 4500 Vereine, Beispiel Turnvereine. (Symbolbild) - keystone
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Im Kanton Aargau sollen kleine Vereine und Stiftungen nicht mehr jedes Jahr eine Steuerklärung einreichen müssen. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechende Forderung aus den Reihen von SVP, FDP, Mitte und SP. Derzeit müssen alle Vereine eine Steuerklärung einreichen – obwohl viele keine Steuern bezahlen.

Man unterstütze grundsätzlich eine Vereinfachung für die betroffenen Vereine und Steuerbehörden sowie eine Steigerung der Effizienz im Allgemeinen, schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme.

Der Regierungsrat will daher prüfen, ob das Anliegen unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer umgesetzt werden kann. Im Aargau gibt es rund 4500 Vereine und Stiftungen.

Die Vereine müssten zwar ohnehin einen Jahresabschluss zuhanden der jährlichen Vereinsversammlung erstellen, schrieb der Regierungsrat weiter. Unter einer gewissen Schwelle könnte laut Regierungsrat eine Einreichung eines Jahresabschlusses anstelle einer Steuererklärung reichen. Man sei bereit, die Details abzuklären.

Gewinn- und Eigenkapitalbesteuerungsregeln

Gemäss dem Steuergesetz des Kantons Aargau wird der Gewinn von Vereinen besteuert, wenn er 20'000 Franken übersteigt. Das Eigenkapital der Vereine wird ebenfalls besteuert, soweit es 50'000 Franken übersteigt.

Die Postulanten schlugen vor, die jährliche Steuerdeklarationspflicht für Vereine und Stiftungen, die unter diesen Grenzwerten liegen, künftig entfallen zu lassen.

Die Einreichung einer Steuererklärung sei «ein grosser Leerlauf für die Vereine und Steuerverwaltungen», hiess es im Postulat. Die grosse Mehrheit der Vereine liege mit Einkommen und Vermögen innerhalb der Freibeträge. Deshalb könnten in den allermeisten Fällen Verwaltungskosten und Aufwendungen in den Vereinen eingespart werden.

Zudem sei die Steuerbehörde bei unklaren Angaben der Vereinsverantwortlichen für die Steuererklärung verpflichtet, nachzufragen – und dies, obwohl am Ergebnis nichts ändere, hielten die Postulaten fest.

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