Ein Ex-Chefarzt operierte wegen mangelnder Vorbereitung am falschen Ort. Dafür wurde er verurteilt und legte Beschwerden ein. Diese wurden teils gutgeheissen.
Kantonsspital Aarau
Das Kantonsspital Aarau. - Nau / Chantal Siegenthaler
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Javier Fandino war wegen Verletzung der ärztlichen Kunst zu einer Busse verurteilt worden.
  • Dagegen legte der ehemalige Chefarzt der Neurologie am Kantonsspital Aarau Beschwerde ein.
  • Die Aargauer Regierung hiess seine Beschwerden teilweise gut.

Die Aargauer Regierung heisst die Beschwerde eines früheren Chefarztes der Neurologie am Kantonsspital Aarau gegen einen Bussentscheid der Abteilung Gesundheit teilweise gut. Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten müssten neu abgeklärt und beurteilt werden, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Der ehemalige Chefarzt der Klinik Neurochirurgie, Javier Fandino, war wegen der Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst mit 10'000 Franken gebüsst worden.

Er habe infolge mangelhafter Vorbereitung eines operativen Eingriffs eine falsche Seite eines Schädels geöffnet, so einer der Vorwürfe. Zudem wurde ihm angelastet, den Wirkstoff 5-ALA zur besseren Sichtbarmachung von Tumoren durchgehend auch bei gutartigen Hirntumoren eingesetzt zu haben.

Sachverhalte müssen neu überprüft werden

Der Gebüsste verlangte nun gemäss Communiqué die Aufhebung des Entscheids und in einem Eventualantrag aufgrund unzureichender Würdigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen die Neubeurteilung der Fälle. Ausserdem sei ihm das rechtliche Gehör nicht gewährt worden.

Die Regierung habe nun den Hauptantrag abgewiesen, die Eventualanträge aber gutgeheissen, heisst es in der Mitteilung. Die Abteilung Gesundheit muss jetzt die verschiedenen Sachverhalte unter Einbezug von neuen Unterlagen und Erkenntnissen neu überprüfen und beurteilen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenAarauKunstRegierung