Der Aargauer Regierungsrat lehnt Vorstoss zur Senkung der Tarife für Grundpfandrechte ab.
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Der Grosse Rat des Kantons Aargau. (Archivbild) - Keystone
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Der Aargauer Regierungsrat will die Tarife für die Eintragung von Grundpfandrechten nicht ändern. Er lehnt deshalb einen Vorstoss aus dem Grossen Rat ab, der eine Vergünstigung für Geschäfte mit Grundstücken mit grossem Wert verlangte.

Eine Senkung der Tarife für hohe Pfandsummen würde dazu führen, dass dafür Geschäfte mit tiefen Pfandsummen finanziell stärker belastet würden, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

Ein Postulat aus den Reihen von SVP, FDP und Mitte hatte verlangt, Notariats- und Grundbuchgebühren zu reduzieren, weil der Ablauf dank der Digitalisierung einfacher werde und gleichzeitig die Grundstücks- und Baukosten stark gestiegen seien.

Digitalisierung entlastet nicht

Aktuell sind für den Eintrag eines Schuldbriefs 1,5 Promille der Pfandsumme als Grundbuchabgaben fällig. Dazu kommen Notariatskosten von 300 bis 7500 Franken, abhängig von der Höhe der Grundpfandsumme.

Das heutige System im Aargau folge dem Prinzip des Sozialtarifs, schreibt die Staatskanzlei. Bei wertmässig geringeren Geschäften beispielsweise in Landwirtschaft oder bei Waldparzellen sei die finanzielle Belastung bewusst tiefer angesetzt worden.

In seiner Botschaft an den Grossen Rat schreibt der Regierungsrat, es gebe keinen Handlungsbedarf zur Änderung der Tarife. Entgegen den Vermutungen der Postulanten habe die Digitalisierung noch nicht zu einer wesentlichen Entlastung der Notare und Grundbuchämter geführt.

Keine Obergrenze für Grundbuchabgaben

Würde der Aargau wie andere Kantone eine Obergrenze bei den Grundbuchabgaben einführen, hätte dies Mindereinnahmen in Millionenhöhe zur Folge. Entlastet würden vor allem juristische Personen wie Immobiliengesellschaften.

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