Die erste detaillierte Prüfung des Swisslos-Sportfonds durch die Aargauer Finanzkontrolle enthüllte mehrere Mängel.
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Der Kanton Aargau fördert die Umwandlung von Natur- in Kunstrasenplätze auf Fussballfeldern mit 4,4 Millionen Franken aus dem Swisslos-Sportfonds. (Symbolbild) - Keystone
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Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau hat bei der erstmalig umfassenden Prüfung der Mittelverwendung des Swisslos-Sportfonds verschiedene Mängel aufgedeckt. Sie stellte etwa Kompetenzüberschreitungen bei der Gewährung von finanziellen Beiträgen fest.

Unter die Lupe nahm die Finanzkontrolle die Gesuchsbearbeitung, die Beitragszahlung und das Controlling sowie die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Mittelverwendung, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht. Im vergangenen Jahr lagen im Swisslos-Sportfonds 15,3 Millionen Franken.

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie stellt mit dem Geld von Lotteriespielenden mehrere Millionen Franken für den Sport bereit. Der Aargau unterstützt nach eigenen Angaben die Förderung des gemeinnützigen, privatrechtlich organisierten Sports in den Sportverbänden, -vereinen, Gemeinden und in weiteren Organisationen.

Kritik an Prozessabläufen

«Die Ordnungsmässigkeit des Prozesses war teilweise nicht gegeben, da die Finanzkontrolle verschiedenste Prozessmängel identifizierte», stellte die Finanzkontrolle fest. So müsse etwa die Vertragsgrundlage für die verwendete Software erneuert werden. Zudem sei ein Konzept zur Informationssicherheit und zum Datenschutz zu erstellen.

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Die Ordnungsmässigkeit des Prozesses war teilweise nicht gegeben. (Symbolbild) - unsplash

Die Finanzkontrolle bemängelte, dass es zu Überschreitung der Kompetenzen gekommen sei. So hätten zwei Beitragsgewährungen dem Regierungsrat vorgelegt werden müssen.

Die Beitragszahlung 2024 sei inzwischen beim Regierungsrat beantragt worden. In diesen Fällen habe die Beitragsbemessung nicht nachvollzogen werden können.

Unregelmässigkeiten bei Beitragsauszahlungen

Die Finanzkontrolle monierte auch, dass die Beitragsauszahlung in einem Fall in zwei Tranchen und nicht periodengerecht ausbezahlt wurde. Der Grund: Der Fondsbestand für die Zahlung der Beitragshöhe von 8,75 Millionen Franken hätte nicht ausgereicht.

Aus Sicht der Finanzkontrolle stellt sich bei der Gewährung von sehr hohen Beiträgen die Frage der Gleichbehandlung. Konkret ging es bei der Millionensumme um den Beitrag an die Sanierung der Sportanlage Tägerhard in Wettingen.

Die Summe habe rund 80 Prozent des gesamten Budgets des Swisslos-Sportfonds ausgemacht. «Werden einzelne sehr grosse Beiträge gewährt, resultiert daraus das Risiko, dass für die anderen Gesuche nur noch begrenzt Mittel zur Verfügung stehen», hielt die Finanzkontrolle fest.

Grossprojekte sollen anders finanziert werden

Gemäss Stellungnahme solle mit dem Entwurf des Sportgesetzes bei Grossprojekten die Finanzierung über ordentliche Mittel vorgesehen werden, um die Gleichbehandlung gegenüber allen Gesuchstellern sicherzustellen.

Ohne Genehmigung des Regierungsrats wurde zwischen dem Swisslos-Sportfonds Aargau und der Trägerschaft Sport-Gala, der Abteilung Hochschulen und Sport im politisch verantwortlichen Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), eine unbefristete Leistungsvereinbarung vereinbart. Es geht um einen jährlichen Pauschalbertrag von mindestens 25'000 Franken.

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Der Sportgesetzentwurf plant, Grossprojekte regulär zu finanzieren, um allen Antragstellern Gleichbehandlung zu garantieren. (Archiv) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Aufgrund der resultierenden Kreditkompetenzsumme hätte dieser jährlich wiederkehrende Beitrag durch den Regierungsrat genehmigt werden müssen, wie die Finanzkontrolle schrieb.

Interessenkonflikte in der Sportkommission

Die Finanzkontrolle kritisierte, dass für die Sportkommission bisher ein Reglement zur Vermeidung von Interessenkollisionen fehlte. Ein solches Reglement soll unter Miteinbezug der Sportkommission bis im kommenden Juni vorliegen.

Die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Mittelverwendung waren laut Finanzkontrolle grundsätzlich gegeben. Bei einer jährlichen Werbeleistung in Höhe von 55'000 Franken zu Lasten der Spezialfinanzierung sei jedoch eine Überprüfung der Rechtskonformität aus Sicht der Finanzkontrolle notwendig.

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