Im Jahr 2020 mischte ein Aargauer Elternpaar Ecstasy in den Schoppen ihrer Tochter (†3). Nun hat sich die Staatsanwaltschaft zur Mordanklage geäussert.
baby
Das Händchen eines Babys. (Symbolbild) - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat sich zur Anklage gegen ein Elternpaar geäussert.
  • Die beiden hatten im Jahr 2020 Ecstasy in den Schoppen ihrer Tochter (†3) gemischt.

Die von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagten Eltern haben sich öffentlich zur Tötung ihrer dreijährigen, schwerstbehinderten Tochter im Mai 2020 geäussert. Sie hätten es nicht ertragen, anzusehen, wie ihre Tochter leidet, zitierte die Aargauer Zeitung vom Donnerstag die Eltern.

Laut Zeitungsbericht haben die 31-jährige Mutter und der 33-jährige Vater dem Kind Ecstasy in den Gute-Nacht-Schoppen gemischt. Nachdem die Wirkung der Droge einsetzte, hätten sie das Mädchen mit einem Tuch erstickt und es ins Kinderbett gelegt.

Wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft am Mittwoch schrieb, informierten die Eltern aus Hägglingen AG am frühen Morgen des 7. Mai 2020 die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre 3 Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Die ausgerückten Einsatzkräfte stellten den Tod des Mädchens fest.

«Habe es für sie gemacht»

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag eine Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass – nach intensiven Ermittlungen – am 10. August 2020 die Festnahme der Eltern sowie der Grossmutter des Opfers folgte.

Die Mutter war laut Zeitungsbericht geständig und sagte bei der Befragung am 11. August: «Ich habe das nicht für mich gemacht. Ich habe das nur für sie gemacht.» Der Vater habe die Tat drei Tage später zugegeben.

Den Vorwurf, dass die Eltern bereits zuvor versuchten hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten, bestätigte die Mutter gegenüber der Zeitung mit den Worten: «Ich konnte es nicht».

Deshalb habe sie zweimal den schon vorbereiteten Schoppen dem Mädchen nicht gegeben. Das Mädchen war wegen einer zerebralen Erkrankung stark behindert und hätte, laut Staatsanwaltschaft, wahrscheinlich lebenslang intensive Pflege benötigt.

Einer grösseren Öffentlichkeit bekannt wurde der Fall erstmals im Februar 2021, als das Bundesgericht eine Beschwerde der Mutter gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft abwies. Inzwischen sind alle drei Beschuldigten wieder aus der Haft entlassen worden, zum Teil mit Auflagen.

Anklage hängig

Die Anklagen gegen Eltern und Grossmutter sind am Bezirksgericht Bremgarten AG hängig. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes für die Eltern, sowie wegen Gehilfenschaft 5 Jahre für die Grossmutter. Alle drei sind zudem deutsche Staatsbürger und sollen für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Die Verteidiger der Eltern werden auf Totschlag plädieren, wie die Aargauer Zeitung schreibt. Des Totschlags schuldig macht sich, wer den Tod einen andern Menschen «in heftiger Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung verursacht». Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtMutterVaterHaftTod