Aargau setzt auf nationales Verbot von Konversionstherapien

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Kantonale Schritte, um Therapien zur Änderung der sexuellen Orientierung zu unterbinden, hält der Aargauer Regierungsrat für nicht zielführend.

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Blick in das Sitzungszimmer des Aargauer Regierungsrates. (Archivbild) - keystone

Obschon das kantonale Gesundheitsgesetz bereits eine Handhabe gegen die Durchführung von Konversionstherapien biete, erscheine ein nationales Verbot zielführender, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag, 24. Juni 2022, zu einem Postulat aus den Reihen von FDP, GLP, Grüne, SVP und SP. Auf diese Weise könnten künftig alle Kantone einheitlich und schweizweit vorgehen.

Auch bei einem nationalen Verbot werde die Problematik mit der Dunkelziffer bestehen bleiben. Mitglieder einer sektenähnlichen Gemeinschaft würden andere Mitglieder der Gemeinschaft nicht anzeigen.

Zudem würden voraussichtlich auch in Zukunft Geschädigte teilweise über das Erlebte nicht sprechen wollen. Daher werden sich gemäss Regierungsrat einige Konversionstherapien auch weiterhin im Verborgenen abspielen.

Abteilung Gesundheit geht von einer hohen Dunkelziffer aus

Die Abteilung Gesundheit des Kantons führte bislang noch nie ein Aufsichtsverfahren im Zusammenhang mit Konversionstherapien. Namentlich in Familien- und in sonstigen Gemeinschaften oder Vereinen dürften die anderen Mitglieder das Durchführen von Konversionstherapien kaum je den Behörden melden und sogar bewusst geheim halten, wie der Regierungsrat schreibt.

Daher gehe die Abteilung Gesundheit von einer hohen Dunkelziffer aus. Weiter gebe es Geschädigte, die das Erlebte aus Gründen persönlicher Scham bewusst niemandem erzählen wollten oder vom nahestehenden Umfeld unter Druck gesetzt werden, Stillschweigen über (gescheiterte) sogenannte Umpolungen zu wahren.

Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen wie Ärzte und Psychotherapeuten verstossen laut Regierungsrat bei der Durchführung einer Konversionstherapie gegen ihre Berufspflichten. Sie müssten bei einem Verstoss gegen die Berufspflichten mit Disziplinarmassnahmen rechnen.

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