Skandal im Aargau: Über 70 Freier hatten Sex mit Minderjähriger!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Baden,

Eine Bordellbesitzerin aus dem Bezirk Baden hat Minderjährige beschäftigt. Vorm Bezirksgericht wurde sie nun zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Bordell
Eine Bordellbetreiberin aus dem Bezirk Baden hat Minderjährige beschäftigt. Nun wurde sie verurteilt. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bordellbetreiberin aus dem Bezirk Baden hat Minderjährige beschäftigt.
  • Die 60-Jährige wurde dafür vom Bezirksgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Zudem muss sie einer einst 16-jährigen Prostituierten eine Genugtuung zahlen.

Es ist ein Skandal: Weil sie minderjährige Mädchen beschäftigte, ist eine Bordellbesitzerin aus dem Bezirk Baden zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Das Bezirksgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten und verwies die Frau zehn Jahre des Landes.

Die 60-Jährige habe von der Minderjährigkeit gewusst, sagte die Gerichtspräsidentin laut «Badener Tagblatt» in ihrem Urteilsspruch. Die Frau hatte das vor Gericht abgestritten.

Einer heute 19-jährigen Frau muss die Bordellbesitzerin eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen.

Sie hatte die Frau einst als 16-Jährige beschäftigt und Freiern angeboten. Die Minderjährige aus Osteuropa hatte innerhalb von drei Monaten mit 71 Freiern Sex.

Unter den Kunden befand sich auch ein lokaler SVP-Politiker. Per Strafbefehl war er bereits im Februar verurteilt worden.

Polizei durchsucht nach Hinweisen Bordelle

Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Kantonspolizei Aargau im Jahr 2023 mehrere Minderjährige im Bordell festgestellt. Neben der 16-Jährigen arbeitete eine zweite minderjährige Ungarin seit einigen Tagen dort. Die Polizei war nach einem Hinweis aus der Bevölkerung zum Einsatz ausgerückt.

Die Bordellbetreiberin stritt ab, vom Alter der Frauen gewusst zu haben. Die 16-Jährige etwa hatte laut Bericht des «Badener Tagblatts» falsche Ausweispapiere dabei.

Sollte Prostitution in der Schweiz generell verboten werden?

Belastet wurde die Betreiberin jedoch von zwei Rezeptionistinnen. Diese sagten vor Gericht aus, dass ihre Chefin sehr wohl das wahre Alter kannte. So wurden die Mädchen einigen Freiern auch ganz offen als minderjährig angepriesen.

Das Urteil gegen die 60-Jährige ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor das Obergericht weitergezogen werden.

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