Der Regierungsrat Aargau hat dem Bund die Geschützte Sanitätsstelle (GGS) als mögliche Reserveunterkunft gemeldet. Der Gemeinderat von Wettingen lehnt das ab.
Wettingen
Wettingen AG aus der Vogelperspektive. - Nau.ch / jpix.ch
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In der Geschützten Sanitätsstelle (GGS) in Wettingen AG soll der Bund bis zu 200 Asylsuchende unterbringen können.

Es handle sich um die einzige verfügbare Anlage im Aargau, welche die Kriterien des Staatssekretariats für Migration (Sem) erfülle, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag, 18. August 2023, mit.

Vor einer Inbetriebnahme seien jedoch diverse bauliche und technische Massnahmen notwendig.

Die Kosten würden sich auf bis zu einer halben Million Franken belaufen, heisst es im Brief des Regierungsrats an das Sem. Die Anlage befindet sich unter der Schulanlage Margeläcker.

Die Möglichkeiten der Kantone werden ohne weitere Bundeskapazitäten überstiegen

Ohne zusätzliche Bundeskapazitäten droht die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden in die Kantone. Dies würde laut Regierungsrat die Unterbringungskapazität der Kantone übersteigen.

Das Sem will 3000 Plätze in Schutzanlagen vorbereiten und als Reserven nutzen. Das Bundesparlament lehnte in der Sommersession die Schaffung von Plätzen in Containeranlagen auf Waffenplätzen der Armee ab.

In der Debatte wurde der Bund aufgefordert, stattdessen Zivilschutzanlagen zu nutzen.

Das Sem würde den Betreuungs- und Sicherheitsdienst gewährleisten

Das Sem würde laut Staatskanzlei mit der Einwohnergemeinde Wettingen als Eigentümerin der Zivilschutzanlage einen Mietvertrag abschliessen und die ortsüblichen Tarife des Zivilschutzes vergüten.

Es würde die Anlage nach dem Betriebskonzept der Bundesasylzentren in eigener Verantwortung betreiben und den Betreuungs- und Sicherheitsdienst sicherstellen.

Die Anlage bietet bei Vollbelegung Schlafstellen für 354 Personen sowie Aufenthaltsräume und verfügt über rudimentäre Anlagen und Küchen, wie es im Schreiben des Regierungsrats an das Sem heisst.

Die technischen Anlagen stammten weitgehend aus den 1960er-Jahren.

Die Gemeinde Wettingen ist gegen die Reserveunterkunft mitten im Wohngebiet

Der Gemeinderat von Wettingen lehnt die Reserveunterkunft ab.

Das Asylzentrum befinde sich mitten im Wohngebiet, unter einer stark belegten und grossen Schulanlage. Dies könne zu Konflikten führen, hält der Gemeinderat fest.

Die Einwände der Gemeinde teilte der Regierungsrat dem Sem mit. Ob das Sem die GSS Wettingen überhaupt in Betrieb nehmen wird, ist laut Regierungsrat unklar.

Dies hänge davon ab, ob der Bund die Anlage als geeignet für einen Betrieb erachte und wie sich die Situation bezüglich Asylgesuche und den verfügbaren Anlagen in den anderen Kantonen präsentiere.

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