Aargau erhöht Ergänzungsleistungen für Pflegeheimbewohner
Die Aargauer Regierung erhöht die Ergänzungsleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Um die höheren Löhne und die Teuerung von Sachkosten auszugleichen, wird die Tagestaxe ab dem nächsten Jahr auf 200 Franken erhöht, wie der Kanton am Freitag mitteilte.
Die Pflegeverordnung (Pflv) werde auf den 1. Januar 2025 geändert. Das Departement Gesundheit und Soziales, der Gesundheitsverband Aargau und die Gemeindeammänner-Vereinigung hätten vorgängig die Teuerung bei den Lohnkosten auf 2 Prozent, bei den Sachkostenteuerung auf 1,6 Prozent berechnet.
Bisherige Zweistufenlösung wird abgeschafft
Bisher werden die Ergänzungsleistungen (EL) für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in einer Zweistufenlösung ausbezahlt, wie es hiess. Wenn die erste Stufe von 152 Franken Tagestaxe nicht ausreiche, erhielten die EL-Bezüger einen Beitrag von 190 Franken. Der tiefere Satz werde nun aufgehoben und der Beitrag für alle auf 200 Franken erhöht.
In der Pflv werde neu auch die Finanzierung und die Deklaration des Angebots von pflegenden Angehörigen geregelt, die bei Spitex-Organisationen angestellt seien. Künftig müsse die Spitex monatlich deklarieren, welche Angehörigen welche Leistungen und in welchem Umfang erbracht habe.
Neue Regelung für ambulante spezialisierte Palliative Care
Neu geregelt wird laut der Mitteilung auch die ambulante spezialisierte Palliative Care. Diese löse den bisherigen Begriff Onkologie ab, weil die Palliativ-Pflege mehr als nur onkologische Erkrankungen abdecke.