Die zuständige Staatsanwaltschaft hat nach dem Tötungsdelikt vom Januar 2021 den 32-jährigen Täter des Mordes angeklagt. Der Schuldige ist geständig.
Gericht
Das Bundesgericht rügt an Freispruch eines Betreuers - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Täter des Tötungsdeliktes vom Januar 2021 wird wegen Mordes angeklagt.
  • Der Beschuldigte gesteht seine Tat.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat nach einem Tötungsdelikt im Januar 2021 am Limmatufer bei Würenlos AG gegen einen 32-jährigen Schweizer Anklage wegen Mordes erhoben. Der Beschuldigte ist geständig.

Die Staatsanwaltschaft Baden beantragt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten, wie sie am Dienstag mitteilte.

Täter hat sein Opfer zufällig ausgesucht

Der Beschuldigte habe sein Opfer zufällig ausgesucht. Nachdem der damals 31-Jährige ursprünglich Suizidabsichten gehegt habe, sei ihm der Gedanke gekommen, einen älteren Mann zu suchen und diesen zu töten, hiess es weiter.

Der Tatverdächtige hatte nach dem Leichenfund in Würenlos im Januar 2021 gestanden. Der Schweizer aus dem Kanton Zürich war in der Nähe des Tatorts am Ufer der Limmat festgenommen worden.

Beim Opfer handelt es sich um einen 81-jährigen Mann aus dem Kanton Zürich. Die Behörden gehen davon aus, dass der Beschuldigte sein Opfer nach einem kurzen Gespräch von hinten angesprungen und mit den Unterarmen erwürgt hat.

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