Stadt Zürich

61 km/h! Zürcher Kapo teilt witziges Blitzer-Foto

Yannick Stay
Yannick Stay

Zürich,

Drei Velofahrer sind so schnell unterwegs, sodass die Radarmessanlage auslöst. Ein Beitrag der Zürcher Kantonspolizei dazu geht auf Social Media viral.

kantonspolizei zürich
Drei Velofahrer wurden von einem Blitzer erwischt. Einer von ihnen scheint sich dessen bewusst gewesen zu sein... - Screenshot Instagram / @kantonspolizei_zuerich

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei leicht bekleidete Männer brausten auf dem Velo im Jahr 2015 eine Strasse entlang.
  • Dabei waren sie deutlich zu schnell. Ein Blitzer-Foto dokumentierte den Vorfall.
  • Mittlerweile ist die Angelegenheit verjährt. Wo genau das Ganze passierte, ist unklar.
  • Das von der Kantonspolizei Zürich gepostete Bild dazu ging viral.

Oberkörperfrei und in Unterhose – aber mit Helm. Diese drei Velofahrer verewigten sich an einem Aprilabend im Jahr 2015 dank überhöhter Geschwindigkeit auf einem Blitzer-Foto.

Einer der drei Waghalsigen scheint dabei sogar völlig bewusst in die Kamera zu schauen und zu posieren.

Über die sozialen Medien hat die Kantonspolizei Zürich diesen mittlerweile über 11 Jahre alten Schnappschuss veröffentlicht. Auf Instagram hat der Beitrag schon über 20'000 Likes.

Unabhängig davon, ob Velo oder Auto: Wurdest du schon mal geblitzt?

Dazu schreibt die Kapo: «Was die drei genau geritten hat, wissen wir nicht – ist auch egal und verjährt.» Das Bild habe die Polizei aber «zum Schmunzeln» gebracht.

Wo genau das Bild entstanden ist, lasse sich nicht mehr exakt nachvollziehen, so die Kantonspolizei auf Anfrage von Nau.ch. Ebenso bestätigt sie, dass mindestens einer der drei Velofahrer die gemessene Geschwindigkeit von 61 km/h (!) auch tatsächlich fuhr. Gemäss dem Foto betrug die erlaubte Maximalgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt 50 km/h.

winterthur
61 statt der erlaubten 50 km/h: Da musste der Blitzer auslösen. (Symbolbild) - keystone

Strafrechtlicher kalter Kaffee ist diese Angelegenheit nunmehr schon seit recht langer Zeit. «Eine Übertretung verjährt nach Art. 109 StGB grundsätzlich nach drei Jahren», erklärt Kantonspolizei-Sprecher Kenneth Jones.

Die Insta-Community scheint sich in den Kommentaren mehrheitlich über den Vorfall zu amüsieren.

Ein User äussert sich jedoch auch kritisch: «Mit Velo: lustig – mit Auto: CHF 120.-» Diese Wortmeldung wurde schon fast 1500 mit einem Like gewürdigt.

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