51-Jähriger im Kanton Thurgau wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt
Im Kanton Thurgau wurde eine Anklage wegen vorsätzlicher Tötung gegen einen 51-jährigen Schweizer erhoben.

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat gegen einen 51-jährigen Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im April 2023 in Kreuzlingen seinen Geschäftspartner erschossen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, wie sie am Freitag mitteilte.
Das Tötungsdelikt hatte sich am 14. April 2023 ereignet. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung abgeschlossen und beim Bezirksgericht Kreuzlingen Anklage gegen den 51-Jährigen erhoben.
Schockierende Details der Tat
Er soll vor den Geschäftsräumlichkeiten seines Geschäftspartners während eines Gesprächs auf dem Parkplatz mit einem Revolver drei Schüsse auf den damals 52-jährigen Mann abgegeben zu haben. Dieser erlitt dabei schwere Verletzungen und verstarb noch am selben Abend im Spital.
Nach den Schüssen soll der Beschuldigte seinen Revolver zudem für einige Sekunden auf einen Passanten gerichtet haben, der die Tat mitbekommen und ihn angesprochen haben soll. Der Passant ging sofort in Deckung und wurde nicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens. Der Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen steht noch nicht fest. Es gilt die Unschuldsvermutung.