50-Stutz-Busse für Bauer, weil Pony allein auf Weide ist
Unter anderem wegen Einzelhaltung eines Ponys erhielt ein Bauer eine Busse. Er focht diese an. Am Ende blieb eine Strafe von 50 Franken.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bauer hielt ein Pony allein, nachdem zuvor zwei Pferde gestorben waren.
- Deshalb musste er nun eine sehr geringe Strafe zahlen.
Ein Pony ganz allein auf einer Weide: Genau das warf man einem Bauern im Kanton St. Gallen vor.
Deshalb und wegen einer weiteren Beanstandung wurde er mit einem Strafbefehl und einer Busse von 300 Franken belegt. Diesen akzeptierte er jedoch laut «St. Galler Tagblatt» nicht.
Pony blieb allein zurück
Vor Gericht erzählte der Bauer, dass seine Frau und er früher je ein eigenes Pferd hatten. Nach dem Tod des ersten Pferdes wurde das Pony als Gesellschaft angeschafft. Als auch das zweite letztlich verstarb, blieb das Pony allein zurück.
Es habe nie ein grosses Interesse am anderen Pferd gezeigt und sich überwiegend separiert, so die Frau des Bauern. Daher habe man sich entscheiden, es allein zu lassen.
Zwei Vorwürfe, ein Schuldspruch
Von der zweiten Beanstandung wurde der Mann freigesprochen. Anders sieht es beim Vorwurf der Einzelhaltung des Ponys aus.
Der Richter hob hervor, dass für Pferde und Ponys Kontakt zu Artgenossen wichtig sei. Doch das Verschulden des Bauern betrachtete das Gericht als sehr gering.
Es habe aufwendige Pflege benötigt und sei aus einer «Vergesellschaftung» zurückgeblieben, hält das Kreisgericht St. Gallen laut «Tagblatt» fest. Das Pony habe zweifellos ein schönes Leben auf dem Hof gehabt.
Aus diesen Gründen wurde die Busse für die Einzelhaltung niedrig angesetzt: Sie beträgt nur 50 Franken.