Eine im Kanton Bern lebende Wölfin soll abgeschossen werden. Gemäss dem Jagdinspektorat des Kantons habe sie mittlerweile zu viele Nutztiere gerissen.
Ein Wolf im Zoo Zürich.
Ein Wolf im Zoo Zürich. - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wölfin soll bereits 36 Nutztiere im Kanton Bern gerissen haben.
  • Der Abschuss wird nur Wildhütern erlaubt.
  • Dies bis Ende März in einem Gebiet zwischen Gürbetal und Gantrisch.

Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat entschieden, dass eine im Kanton Bern lebende Wölfin abgeschossen werden soll. Das Tier, das seit längerem Schlagzeilen macht, hat laut den Behörden inzwischen zu viele Nutztiere gerissen.

Wie das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur am Freitag mitteilte, dürfen einzig Wildhüter die Wölfin abschiessen. Dies bis Ende März in einem Gebiet zwischen Gürbetal und Gantrisch. Noch haben das Bundesamt für Umwelt und bestimmte Organisationen ein Beschwerderecht.

Die Abschussverfügung stützt das kantonale Jagdinspektorat auf die eidgenössische Jagdverordnung und das Konzept Wolf Schweiz. In der Verordnung stehe, dass ein den Abschuss erlaubender erheblicher Schaden dann gegeben sei, wenn ein Wolf mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet habe. Im Fall der Wölfin F78 sind es inzwischen 36.

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