Auf Sugardaddy-Webseiten gab sich ein Mann als minderjährige Frau für Sextreffen aus und wollte schliesslich ihre Kunden erpressen.
bezirksgericht horgen
Am Bezirksgericht Horgen wurde der Fall vor Kurzem behandelt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann gab sich online als Minderjährige aus, die nach Sex gegen Bezahlung suchte.
  • Männer, die auf ihn reinfielen, drohte er mit Entblössung.
  • Nun wurde das richterliche Urteil gegen den Beschuldigten gesprochen.
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Ein 24-jähriger Mann und Vater hat sich auf bekannten Sugardaddy-Webseiten als junge Frau ausgegeben. Sein Ziel war es, Männer zu täuschen und sie finanziell auszunutzen.

Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH gestand er seine Taten und wurde dafür verurteilt.

Er lockte die Männer mit der Aussicht auf ein Sextreffen mit einer Minderjährigen. Dann versuchte er, Geld von ihnen zu erpressen.

Beschuldigter drohte mit Entblössung

In einem Fall forderte der Beschuldigte 10'000 Franken von einem Mann. Er drohte damit, dessen Ehefrau über seine geheimen Verabredungen zu informieren.

In einer anderen Situation gab er sich als der ältere Bruder eines jungen Mädchens aus, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Daraufhin setzte er ihn mit rechtlichen Schritten aufgrund von sexuellen Beziehungen mit Minderjährigen unter Druck. Für sein Schweigen forderte er 500 Franken.

Mit Schraubenzieher bedroht

An einem Bahnhof in Richterswil sollte ein solches Treffen stattfinden. Der ahnungslose «Sugardaddy» hatte einen «Liebeslohn» von 200 Franken vereinbart.

Doch dort traf er nicht auf das junge Mädchen, sondern auf einen Mann mit einem Schraubenzieher in der Hand. Der Beschuldigte forderte die Herausgabe des Geldes.

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat dokumentierte gemäss «Zürichsee-Zeitung» insgesamt vier solcher Vorfälle, alle entstammen dem gleichen Ursprung: Chats auf derselben Sugardating-Plattform. Nur einmal kam es tatsächlich zur Übergabe von Geld.

Der Beschuldigte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Dieser muss er dementsprechend nur absitzen, wenn er innerhalb der kommenden zwei Jahre wieder straffällig wird.

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