Wirt soll aus Überforderung Beiz in Willisau LU angezündet haben
Ein Wirt soll seine Beiz in Willisau in Brand gesetzt haben, darum fordert die Staatsanwaltschaft eine achtjährige Freiheitsstrafe, die Verteidigung Freispruch.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Januar 2016 brannte in Willisau LU das Restaurant «Untertor» ab.
- Die Ermittler stellte eine Brandstiftung fest, beschuldigt wird der damalige Pächter.
- Der Beschuldigte bestreitet die Tat jedoch.
Am 15. Januar 2016 wurde die Altstadt von Willisau LU durch einen lauten Knall erschüttert. Kurz darauf schlugen aus dem Restaurant «Untertor» die Flammen mehrere Meter hoch. 150 Feuerwehrleute rückten aus.
Drei Personen, die in den Wohnungen über dem Restaurant wohnten, mussten von der Feuerwehr via Hubretter geborgen werden. Der älteste Hausbewohner war 93 Jahre alt, er musste hospitalisiert werden.
Brandstiftung im «Untertor»
Zur Zeit des Brandes hatte das «Untertor» Betriebsferien. Das Mobiliar war, offenbar wegen Malerarbeiten, beim Buffet zusammengestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Möbel mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt worden waren.
Der Brandstiftung und in Folge dieser auch der eventualvorsätzlichen versuchten Tötung beschuldigt wird der damalige Pächter des «Untertor».

Allerdings hatte der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Angaben zu seinem Aufenthalt während des Brandausbruchs gemacht. In einer Version will er bei seiner Freundin in Emmenbrücke gewesen sein. In einer anderen will er einen Club in der Waadt aufgesucht haben, der dann aber geschlossen gewesen sei.
Laut Telefondaten war der Beschuldigte in Willisau
Der Referent des Gerichts wies den Beschuldigten darauf hin, dass die Telefondaten beiden Versionen widersprechen würden. Diese bewiesen, dass der Beschuldigte in der Nähe von Willisau gewesen sei, sagte sie. Seine Aussagen hielten einer Überprüfung nicht stand und seien schlecht erfunden.
Als Motiv nannte die Staatsanwältin finanzielle Probleme. Das Restaurant in Willisau habe nicht die erhofften Umsätze gebracht. Der Betrieb sei dem Beschuldigten über den Kopf gewachsen, er habe die Finanzen nicht mehr unter Kontrolle gehabt. In seiner Wohnung seien die Restaurantabrechnungen wild verstreut vorgefunden worden.
Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen Brandstiftung und mehrfacher versuchter eventualvorsätzlicher Tötung. Eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sei angemessen.
Verteidiger fordert Freispruch
Der 45-Jährige bestritt am Dienstag vor dem Kriminalgericht die Tat, er habe nichts damit zu tun. Er habe ein ruiniertes Lokal übernommen und sehr vieles selber gemacht.
Er sei damals zufrieden und stolz gewesen. «Wieso sollte ich mein Leben zerstören?», fragte er in seinem Schlusswort die Richter.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Es gebe keinen direkten Tatbeweis, die Indizienkette sei lückenhaft, sagte er. Er bezweifelte die Aussagekraft der Mobilfunkdaten, denn die Antennen hätten eine Reichweite von bis zu 30 Kilometer.
Finanzielle Probleme als Tatmotiv liess der Verteidiger nicht gelten, sein Klient habe die Löhne zahlen können. «Was hätte er mit der Brandstiftung gewonnen? Wieso sollte er die gute Ausgangslage zerstören?», fragte er.
Gegen eine Täterschaft spreche etwa, dass der Beschuldigte die Versicherung für seinen Betrieb gesenkt und das Restaurant renoviert habe. Niemand renoviere ein Lokal, um es abzufackeln, sagte er. Ausserdem sei die Restauranttür aufgebrochen worden.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.