Verkehrsunfall auf der A66 –Ermittlungen wegen Mordes
Am Samstag kam bei einem Verkehrsunfall auf der A66 eine unbeteiligte Frau ums Leben. Die Polizei fahndet noch nach einem der Fahrer eines Sportwagens.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Samstag kam es auf der A66 zu einem tödlichen Strassenrennen.
- Dabei kam eine unbeteiligte Frau ums Leben.
- Die Polizei fahndet noch nach dem dritten Fahrer eines Sportwagens.
Die Polizei fahndet immer noch nach dem dritten Fahrer eines Sportwagens. Dieser soll sich am Samstag an einem tödlichen Rennen auf der Autobahn 66 beteiligt haben. Bei dem Verkehrsunfall kam eine unbeteiligte Frau ums Leben.
Gegen die drei Fahrer eines mutmasslich illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang auf der A66 bei Hofheim am Taunus wird ermittelt. Ermittelt werde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen sowie mit gemeingefährlichen Mitteln. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» von dem tödlichen Verkehrsunfall berichtet.
Tempo 200 km/h
Die drei Männer sollen am Samstagmittag mit ihren Sportwagen auf der Autobahn ein Rennen gefahren sein. Laut Staatsanwaltschaft verlor einer von ihnen beim Überholen mit etwa Tempo 200 die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er rammte einen nicht am Rennen beteiligten Wagen.
Eine Insassin dieses Fahrzeugs kam ums Leben. Ihre Identität ist bislang nicht eindeutig geklärt, die Leiche soll wahrscheinlich am Dienstag obduziert werden. Beide Autos waren nach dem Zusammenstoss ausgebrannt.
Flüchtiger Fahrer
Der 29 Jahre alte Fahrer des verunglückten Sportwagens war in eine Klinik gebracht und dann festgenommen worden. Ein 26-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen stellte sich am selben Tag der Polizei. Der dritte Sportwagen wurde in einem Stadtteil von Hofheim gefunden, das Auto ist laut Polizei in Dubai zugelassen. Der Fahrer ist flüchtig.
Vor drei Jahren waren in Deutschland zum ersten Mal Raser wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Der Fall der sogenannten Ku'damm-Raser von Berlin ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil gegen einen von ihnen wegen Mordes ist mittlerweile rechtskräftig. Der andere Mann steht derzeit in Berlin vor Gericht, gegen ihn hatte der BGH das Urteil aufgehoben.