Heute urteilt das Winterthurer Gericht über einen schwulenfeindlichen Angriff. Der Angeklagte wurde handgreiflich, weil ein schwules Paar «Händchen hielt».
Bezirksgericht Winterthur
Das Urteil wird heute im Bezirksgericht Winterthur gefällt. - keystone
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Ein 38-jähriger Kosovare hat im März 2023 in Winterthur ein schwules, händchenhaltendes Paar als «ekelhafte Schwuchteln» beschimpft und geschlagen. Dafür muss er sich heute Montag vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Sie sollten sich «nicht an den Händen halten», sagte der Beschuldigte an einem Mittwochnachmittag zu zwei Männern, die Hand in Hand an einem Coiffeursalon in Winterthur vorbeigingen.

Als die beiden nicht gehorchten, schlug der Beschuldigte den Männern auf die Hände und beschimpfte sie unter anderem als «ekelhafte Schwuchteln» und «Perverse».

Als der Inhaber des Coiffeursalons eingriff, konnten die beiden Männer zunächst einige Schritte weitergehen. Der Beschuldigte stellte sich jedoch erneut vor die beiden hin und verpasste beiden je eine Ohrfeige. Die Staatsanwaltschaft klagte den Versicherungsbroker daraufhin wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Tätlichkeiten an.

Sie fordert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse von 300 Franken. Die Strafe soll gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Folgt das Gericht dem Antrag, muss der vorbestrafte Beschuldigte ins Gefängnis.

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