Mann schweigt weiter zu Bluttat in Sindelfingen

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    Deutschland,

    Ein 72-Jähriger steht wegen desselben Falles ein weiteres Mal vor Gericht. Er hat eine Frau 1995 in Sindelfingen erstochen. Die entscheidene Frage: War es Mord oder Totschlag?

    Der Angeklagte versteckt sein Gesicht hinter einer Zeitung.
    Der Angeklagte versteckt sein Gesicht hinter einer Zeitung. - Bernd Weissbrod/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Auch in der Neuauflage des Stuttgarter Prozesses um eine Bluttat vor 27 Jahren hält ein angeklagter Rentner an seinem Schweigen fest.

    Er werde sich nicht zur Person und auch nicht zum Vorwurf äussern, 1995 in Sindelfingen (Kreis Böblingen) eine Frau an einem S-Bahnhof angegriffen und erstochen zu haben, liess der mittlerweile 72 Jahre alte Mann am Mittwoch im Landgericht Stuttgart über seine Anwältin mitteilen.

    Der Angeklagte steht dort ein weiteres Mal wegen desselben Falls vor Gericht. Er war schon im Juli 2021 von einer anderen Kammer des Gerichts zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aber aufgehoben und den Fall zurückverwiesen.

    Überführt durch DNA-Spuren

    An der Verantwortung des Mannes für den Tod der Frau gibt es zwar keine Zweifel. In dem reinen Indizienprozess sei das Mordmerkmal der Heimtücke aber nicht ausreichend belegt worden, hatte der BGH entschieden. Geklärt werden muss also erneut, ob es sich um einen Mord handelte. Sollten die Stuttgarter Richter im zweiten Anlauf hingegen auf Totschlag entscheiden, könnte der 72-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Denn anders als bei einem Mord kann man bei einem Totschlag nach mehr als 20 Jahren und nach deutschem Recht nicht mehr bestraft werden.

    Der Mann war erst überführt worden, nachdem ihm DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Opfers zugeordnet werden konnten. Er hatte die 35-jährige Frau auf ihrem Heimweg von der Arbeit angegriffen und umgebracht. Eine nach der Tat gegründete Sonderkommission hatte den Mann bereits früh im Visier – doch die Ermittlungen blieben zunächst erfolglos. Erst 2018 erhärtete der DNA-Treffer den Verdacht gegen den in Norddeutschland geborenen Mann.

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