Was immer kommt – sicher unterwegs!
Reisen bereichern unser Leben, bringen neue Perspektiven und unvergessliche Erlebnisse. Doch auch die besten Pläne können durch unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Unfälle oder Gepäckverlust beeinträchtigt werden.

Doch auch die besten Pläne können durch unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Unfälle oder Gepäckverlust beeinträchtigt werden. Eine Reiseversicherung ist daher unerlässlich,um sich vor finanziellen Risiken zu schützen und im Notfall schnell Hilfe zu erhalten.
Das Leben passiert, wenn man andere Pläne hat: Unvorhergesehene Ereignisse können diese denn auch schnell durchkreuzen. Eine Reiseversicherung bietet den notwendigen Schutz, kann finanzielle Risiken absichern und sorgt dafür, dass man auch in schwierigen Situationen gut betreut ist. Ob bei Annullierungsgebühren, medizinischen Notfällen oder Gepäckverlust – die richtige Versicherung hilft.

Steven Geissbühler
Generalagent der Mobiliar Bern-West
Beginnen wir bei der Buchung der Reise respektive vor Antritt der Reise. Was passiert – wenn ich die Reise nicht antreten kann?
Wenn ich vor der Reise verunfalle oder ernsthaft erkranke, mein Chef erkrankt und ich die Stellvertretung übernehmen muss oder ich aufgrund eines Ausfalls der öffentlichen Verkehrsmittel die Reise nicht antreten kann, schützt die Annullationskostenversicherung vor den finanziellen Folgen. In einem solchen Fall werden die Arrangementkosten zurückerstattet.
Was passiert, wenn ich aus den oben genannten Gründen die Reise erst verspätet antreten kann?
Die nicht bezogenen Leistungen des Aufenthaltes bis zum effektiven Abreisetag und die vertraglich geschuldeten Annullationskosten werden zurückerstattet. Selbstverständlich werden auch die entstehenden Reisemehrkosten übernommen.
Angenommen, ich kann meine Reise ohne weiteres antreten, muss aber die Reise unterbrechen oder vorzeitig abbrechen?
Auch hier gilt: Sobald ich meine Reise unterbrechen muss, erhalte ich die nicht bezogenen Leistungen des Aufenthaltes und die effektiv angefallenen Annullationskosten erstattet. Dasselbe gilt für vorzeitig abgebrochene Reisen. Muss ich die Reise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls abbrechen und muss in ein Spital in der Schweiz zurückgeführt werden, habe ich sogar Anspruch auf eine Ersatzreise in der Höhe des vor der Abreise gebuchten Arrangements.
Gilt das nur für Reisen oder auch für sonstige Freizeitaktivitäten?
Die Rückerstattung gilt auch für persönliche, nicht übertragbare Abonnemente, so zum Beispiel Ski- oder Fitnessabo, Startgebühren für Sportanlässe, Kurse und Veranstaltungstickets. Insbesondere bei Abonnementen wird eine anteilsmässige pro Rata Rückerstattung geleistet.
Auch hier vielleicht wieder ein Beispiel, was passieren könnte?
Die Tickets für ein beliebtes Konzert wurden schon Monate im Voraus gekauft. Aufgrund einer Krankheit kann das Konzert nicht besucht werden und muss kurzfristig abgesagt werden. Die Kosten für das Ticket sowie allfällige Übernachtungskosten werden zurückerstattet.
Was passiert bei medizinischen Notfällen während den Ferien – hilft da die Reiseversicherung?
Nebst der Annullationskostenversicherung ist auch die 24h Personen-Assistance im Umfang der Reiseversicherung enthalten. Wenn die versicherte Person oder ein gleichzeitig gebuchter Reisebegleiter ernsthaft erkrankt, an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden leidet oder einen Unfall mit schweren Verletzungen hat, kommt die Personen-Assistance zur Anwendung.
Was bedeutet das konkret – welche Unterstützung kann ich erwarten?
Rund um die Uhr und weltweit steht die «Mobi 24» telefonisch mit der ersten Hilfeleistung zur Seite. Sie übernehmen die Mehrkosten für die Rückreise in die Schweiz. Für die ärztliche Behandlung vor Ort oder die Beschaffung lebensnotwendiger Medikamente gibt’s einen rückzahlbaren Kostenvorschuss bis max. 5000 Franken. Die Transportkosten in das nächstgelegene Spital sowie die Kosten für notwendige Rettungsaktionen sind unbegrenzt gedeckt. Zudem sind Suchaktionen bis zu einem Betrag von 50 000 Franken versichert. Darüber hinaus übernehmen wir die Besuchskosten von zwei sehr nahestehenden Personen.
Ein Beispiel?
Die versicherte Person verunfallt oder erkrankt während den Ferien schwer. Wenn der Spitalaufenthalt länger als sieben Tage dauert, übernehmen wir die Besuchskosten, damit beispielsweise die Eltern umgehend anreisen und die verletzte Person vor Ort betreuen können. Diese Kosten sind auf CHF 10 000.– begrenzt.
Gibt es sonstige Versicherungsdeckungen, welche in der Reiseversicherung ergänzt werden können?
Sowohl in der Fahrzeugversicherung als auch in der Reiseversicherung kann die 24 h Motorfahrzeug-Assistance eingeschlossen werden. Wir übernehmen die Kosten bei Ausfall eines versicherten Fahrzeuges im Falle einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder einer Beschädigung.
Von welchen Kosten sprechen wir da
Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort, die Abschleppkosten in die nächstgelegene Garage, die Standgebühren oder auch die Bergungskosten. Kann der Schaden nicht am selben Tag behoben werden, übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges und die Kosten für ein gleichwertiges Miet- Ersatzfahrzeug.
Wie sieht es generell mit einem Mietauto in den Ferien aus?
Vor Ort im Ausland muss immer eine Versicherung abgeschlossen werden. Dort kann der Selbstbehalt bei Kollisionen auf 5000 Franken festgelegt werden. Dadurch werden die Versicherungskosten vor Ort reduziert (je höher der Selbstbehalt = desto tiefer die Tagesprämie für die Versicherung). Tritt ein Kollisionsschaden ein, übernimmt die Mobiliar den Selbstbehalt bis zu dieser festgelegten Summe von 5000 Franken. Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit während der Dauer der Miete gemäss der Buchungs- und Reservationsbestätigung.
INFO
Wichtige Versicherungs-Tipps:
Wer eine Reise plant, sollte folgende Tipps beachten:
Die Reiseversicherung muss zwingend VOR einer Diagnose, eines Unfalls, etc. abgeschlossen werden
Es empfiehlt sich eine dauerhafte Reiseversicherung: jede Reise, die Freizeitabonnemente und verlängerte Wochenenden sind automatisch versichert
Bei medizinischen Notfällen im Ausland hilft die 24 h Hotline
Die 24 h Personen-Assistance ermöglicht es, dass nahestehende Personen in einem schwerwiegenden Notfall nachreisen können
Bei Ferien mit dem eigenen Auto oder mit einem Mietwagen vor Ort empfiehlt sich die 24 h Car Assistance
Alle Infos gibt’s hier: www.mobiliar.ch/privatpersonen