Bis 2021 müssen Lebensmittelhersteller noch nicht deklarieren, wo Nanopartikel enthalten sind. Deren Auswirkungen auf den Körper wird momentan noch erforscht.
Verschiedene Kaugummisorten werden ausgestellt. (Symbolbild)
Verschiedene Kaugummisorten werden ausgestellt. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nanopartikel in Lebensmitteln müssen ab 2021 deklariert werden.
  • Die Auswirkungen dieser Partikel auf den Körper ist noch Gegenstand der Forschung.

Noch müssen Lebensmittelhersteller in der Schweiz auf den Verpackung nicht angeben, ob ein Produkt Nanomaterialien enthält. Ab 2021 gilt jedoch die Deklarationspflicht. Eine Pilotstudie mit 56 Lebensmitteln zeigt schon jetzt, wie verbreitet Nanopartikel sind.

Titandioxid macht seit Jahrzehnten unter dem Namen E171 Lebensmittel weisser, Siliciumdioxid lässt als E551 Fertigsuppen und Instant-Kaffee besser rieseln, und Talk als E553b dient bei der Lebensmittelherstellung als Trennmittel oder Trägersubstanz für Farbstoffe. Eine Studie der Westschweizer Kantonschemiker, des Adolphe Merkle Instituts (AMI) der Universität Freiburg und des Bundesamts für Lebensmittel und Veterinärwesen hat untersucht, wie häufig diese drei Materialien in Form von Nanopartikeln in Lebensmitteln auftauchen.

Für die Pilotstudie analysierte das AMI 56 Lebensmittelproben, die potenziell diese Nanomaterialien enthalten könnten, wie es in einer Medienmitteilung vom Dienstag hiess. Das Ergebnis: 15 der Proben enthielten mindestens einen der erwähnten Stoffe. Zu den getesteten Produkten zählten beispielsweise Saucen und Gewürze, Süsswaren, Fein- und Dauerbackwaren oder auch Frühstückszerealien.

Kaugummis mit Nanopartikeln

Besonders präsent sind die Nanomaterialien demnach in Kaugummi: Alle fünf untersuchten Produkte enthielten Titandioxid, Talk oder beides. Ansonsten war insbesondere Siliciumdioxid verbreitet: Drei von elf Saucen und Gewürzen enthielten die Rieselhilfe, ebenso drei von 21 Fein- und Dauerbackwaren, sowie zwei von zehn untersuchten Frühstückszerealien oder -flocken.

Unter Nanopartikeln versteht man Partikel mit einer Grösse von maximal 100 Nanometern. In Form solch winziger Partikel verhalten sich Materialien mitunter anders als wenn sie in Form grösserer Partikel vorliegen. Zum Beispiel können sie eher biologische Barrieren überwinden und könnten beispielsweise von Zellen des Körpers aufgenommen werden. Die Auswirkungen auf den menschlichen Körper sind Gegenstand der Forschung.

Doch nicht so unbedenklich?

So galt Siliciumdioxid beispielsweise jahrzehntelang als unbedenklich. Jedoch hatten Forschende der Universität Zürich unlängst im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Chancen und Risiken für Nanomaterialien» festgestellt, dass die Nanopartikel bei Mäusen das Immunsystem des Darms aus dem Gleichgewicht bringen und eventuell Darmentzündungen fördern könnten.

Zwar werden Lebensmittelzusätze wie E551 und E171 üblicherweise unter den Inhaltsstoffen aufgelistet, allerdings gilt bisher keine Verpflichtung, die Form als Nanopartikel zu deklarieren. Mit dem neuen Lebensmittelrecht, dass am 1. Mai 2017 in Kraft getreten ist, müssen die Hersteller ab dem Stichtag 1. Mai 2021 zwingend angeben, wenn ihre Produkte Nanomaterialien enthalten. Die Hersteller der in der Pilotstudie untersuchten Produkte seien über die Ergebnisse informiert worden, hiess es in der Mitteilung.

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