Zoll in Nordrhein-Westfalen beschlagnahmt antike Flügel mit Elfenbeintasten

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Deutschland,

In Nordrhein-Westfalen haben Zollbeamte zwei antike Flügel mit Tasten aus Elfenbein beschlagnahmt.

Antiker Flügel
Antiker Flügel - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Einfuhr ohne Genehmigung von Bundesnaturschutzamt verboten.

Es handelte sich um Instrumente aus den Jahren 1896 und 1910, wie das Hauptzollamt Dortmund am Mittwoch mitteilte. Demnach sollten die Flügel am Montag zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. Der Zollzog sie jedoch aus dem Verkehr.

Die Einfuhr von Elfenbein ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ohne vorherige Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz verboten. Das gilt auch, wenn das Elfenbein mehr als hundert Jahre alt ist. Die Empfänger der Flügel konnten die entsprechenden Dokumente nicht vorlegen. Die Instrumente wirden deswegen beschlagnahmt und werden bei einem Klavierbetrieb verwahrt.

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