YouTube und Facebook ziehen Bilanz zu Hass im Netz

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    Deutschland,

    Am 1. Januar ist ein Gesetz gegen Hass im Netz in Kraft getreten. YouTube und Facebook ziehen eine erste Bilanz.

    Extremismus auf Facebook
    Patrick George Zaki soll auf Facebook zu «Gewalt und Terrorismus» angestiftet haben. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Für Internet-Plattformen gilt seit 1. Januar ein neues Gesetz.
    • Neu gibt es Löschfristen in Bezug auf strafbare Inhalte.
    • Facebook und Youtube ziehen eine erste Bilanz.

    Die Internet-Plattformen Facebook und YouTube haben ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz eine erste Bilanz gezogen. Auf der Videoplattform YouTube sind in den ersten sechs Monaten im Zusammenhang mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz 213'330 Inhalte gemeldet worden, wie die Google-Tochter am Freitag mitteilte. Zeitgleich erklärte Facebook, dass es dort im selben Zeitraum 1704 Beiträge gewesen seien. Bussgelder musste keiner der beiden Konzerne zahlen.

    Das Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten war, setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Die Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

    Unterschiedlicher Meldeweg

    Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der 213'330 gemeldeten Inhalte entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Strafbestände oder die Community-Richtlinien des Videodienstes verstiessen. 92 Prozent davon wurden innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von den 1704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt.

    Dass die Zahlen der gemeldeten Inhalte bei den beiden Plattformen so weit auseinanderliegen, hat wohl auch mit dem unterschiedlichen Meldeweg zu tun. So kritisierte das Bundesjustizministerium den «komplizierten Beschwerdeweg» bei Facebook.

    Gerd Billen, Staatssekretär im Ministerium, zeigte sich am Freitag zufrieden, dass das Gesetz erste Wirkung zeige: «Dennoch, wir stehen erst ganz am Anfang.» Das NetzDG hatte allerdings auch für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleitet, aus Angst vor Bussgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen.

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