Ein Whistleblower sieht den Energiecharta-Vertrag als Gefahr an, da Energiekonzerne dadurch Regierungen wegen entgangenem Profit verklagen können.
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Ein Whistleblower sieht eine Gefahr für das Pariser Klimaabkommen. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Diverse Klimavorschriften von Regierungen schmälern die Gewinne von Energiekonzernen.
  • Durch den Energiecharta-Vertrag dürfen die Konzerne deshalb auf Schadenersatz klagen.
  • Ein Whistleblower sieht das als Gefahr an.
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Der Energiecharta-Vertrag, kurz ECT, wurde 1991 nach dem Kalten Krieg abgeschlossen. Damit sollten die Staaten der Sowjetunion in die Energiepolitik miteingebunden werden. Doch genau dieser Vertrag gefährdet nun das Pariser Klimaabkommen, sagt ein Whistleblower.

Der ECT ermächtigt nämlich Energiekonzerne, Regierungen auf Schadenersatz zu verklagen, wenn deren Profit durch Klimavorschriften geschmälert wird. Dieses Geld würde dann für andere Investitionen im Klimaschutz fehlen.

Wie «The Guardian» schreibt, haben bereits mehrere Firmen davon Gebrauch gemacht. Beispielsweise der deutsche Energiekonzern RWE, der die niederländische Regierung verklagt hat. RWE besitzt dort nämlich ein Kohlekraftwerk, die Niederlande will aber bis 2030 aus der Kohlenutzung aussteigen.

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