Was für Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung gilt

DPA
DPA

Deutschland,

Ein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen. Die Regeln dafür sind eindeutig, auch bei der Sozialauswahl.

Ein Arbeitgeber darf keine Abteilung schliessen und nur unter den dort arbeitenden Mitarbeitern eine Sozialauswahl treffen.
Ein Arbeitgeber darf keine Abteilung schliessen und nur unter den dort arbeitenden Mitarbeitern eine Sozialauswahl treffen. - Christin Klose/dpa-tmn

Die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung darf sich nicht auf den Betriebsteil beschränken, der geschlossen wird.

Die Auswahl muss unter Berücksichtigung des gesamten Betriebs getroffen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil (AZ: 10 Sa 74/22), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem konkreten Fall gründete eine Arbeitgeberin eine neue Abteilung. Hierhin versetzte sie die Klägerin und neun weitere Kollegen ohne eine Verwendung für die Mitarbeiter zu haben. Nach mehr als neun Monaten schloss sie die Abteilung und kündigte den Mitarbeitern.

Die Auswahl der Arbeitgeberin sei grob fehlerhaft gewesen, entschied das Gericht auf eine Kündigungsschutzklage hin. Sie habe ihre Auswahl auf Arbeitnehmer beschränkt, die der geschlossenen Abteilung zugeordnet waren. Damit habe sie ihre Sozialauswahl allein danach differenziert, welche Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung nicht im Einsatz waren. Dies sei nicht zulässig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Trump Iran Israel
805 Interaktionen
Experte erklärt
Daniel Koch
60 Interaktionen
Daniel Koch

MEHR IN NEWS

Brand
1 Interaktionen
Amriswil TG:
Solothurn
1 Interaktionen
Im Kanton Solothurn
Kantonspolizei Aargau
Bremgarten AG
Medizinischer Notfall Ramsen
Defekt am Helikopter

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Deutschland
1 Interaktionen
Laut Soziologe
10 Interaktionen
Kananaskis
14 Interaktionen
Kananaskis
Frankfurt/Main