Das Europaparlament kritisiert, dass die EU-Kommission das neue Instrument zur Kürzung von EU-Mitteln bei Rechtsstaatsverstössen bislang nicht nutzt. Jetzt kommt wohl Bewegung in die Sache.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission will im Herbst die ersten Verfahren auf den Weg bringen, die zu einer Kürzung der EU-Mittel für Länder wie Ungarn und Polen führen könnten.

Wenn sich herausstelle, dass Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigten oder ernsthaft zu beeinträchtigten drohten, müssten Massnahmen ergriffen werden, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch im Europaparlament. Die Untersuchung von relevanten Fakten laufe bereits.

Zugleich machte von der Leyen deutlich, dass der Europäische Gerichtshof vor endgültigen Entscheidungen noch über einen von Polen und Ungarn eingelegten Einspruch gegen das im vergangenen Jahr geschaffene Sanktionsinstrument entscheiden muss. Das werde dann für jedermann Klarheit bringen, sagte sie.

Das Europaparlament kritisiert seit Monaten, dass die EU-Kommission das neue Instrument zur Kürzung von EU-Mitteln bei Rechtsstaatsverstössen bislang nicht nutzt. Zuletzt hat es deswegen bereits ein Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingeleitet.

Mit dem Schritt soll die Behörde dazu gebracht werden, den sogenannten Konditionalitätsmechanismus unverzüglich anzuwenden. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch der Gelder droht.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, einen Einfluss auf die Justiz auszuüben, der nicht mit EU-Standards vereinbar ist. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind. Polen und Ungarn weisen die Vorwürfe zurück.

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