Versicherer: E-Scooter haben ähnlich hohe Schadensbilanz wie Mofas und Mopeds
Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von Elektro-Tretrollern im Strassenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadensbilanz vorgelegt: Durch die E-Scooter würden «hohe Schäden» verursacht, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag.

Das Wichtigste in Kürze
- Kfz-Haftpflichtversicherer registrierten 1150 Schadensfälle im Jahr 2020.
Im Jahr 2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen.
«Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro», erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadensbilanz auf wie Mofas und Mopeds. Laut GDV betrug die durchschnittliche Schadenshöhe bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, darunter neben Mopeds, Mofas und E-Scootern auch Segway-Stehroller und Elektrofahrräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen, 3700 Euro. Zum Vergleich: Bei Autos betrug die durchschnittliche Schadenshöhe in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Jahr 2020 demnach 4550 Euro.
E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Strassen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht, wie der GDV hervorhob. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.
«Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen», erklärte Asmussen. «Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine grosse Gefahr für Fussgänger», fügte er hinzu. «E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.»