Tödlicher Masken-Streit: Mutmasslicher Mörder vor Gericht
Ein Mann (20) stirbt nach einem Streit um das Tragen einer Corona-Maske. Die Tat sorgt im September für Aufsehen. Nun steht der mutmassliche Mörder vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Im September wurde in Deutschland ein junger Tankstellenmitarbeiter erschossen.
- Der Hintergrund: Er hatte einen Mann auf die Corona-Maskenpflicht hingewiesen.
- Der mutmassliche Mörder steht nun vor Gericht.
Ein Tankstellenmitarbeiter stirbt nach einem Hinweis auf die Corona-Maskenpflicht: Mit dieser aufsehenerregenden Tat beschäftigt sich von diesem Montag an das Landgericht Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz.
Verhandelt wird wegen Mordes. Angeklagt ist ein 50-Jähriger, der den 20-Jährigen im September in Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld) erschossen haben soll. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Nach den Ermittlungen hatte der Angeklagte am 18. September an der Tankstelle ohne Maske Bier kaufen wollen. Er kam zweimal. Beim ersten Mal soll er nach einer Diskussion mit dem Schüler, der als Aushilfe an der Tankstelle jobbte, wieder gegangen sein. Als er zurückkam, trug er den Angaben zufolge zunächst eine Mund-Nasen-Bedeckung, die er dann aber an der Kasse herunterzog.

Nach einem Wortwechsel mit dem 20-Jährigen habe der 50-Jährige einen Revolver aus der Hosentasche gezogen und den jungen Mann mit einem Kopfschuss getötet. Das Opfer war sofort tot. Die Trauer um den Getöteten hatte wochenlang das Leben in Idar-Oberstein geprägt.
Täter wollte «Zeichen setzen»
Laut Staatsanwaltschaft handelte der Täter «heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen». Der zuvor nicht polizeibekannte Deutsche hat die Tat gestanden. Nach seiner Festnahme soll er gesagt haben, er habe sich seit langem durch die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordneten Beschränkungen belastet gefühlt und beschlossen, «ein Zeichen zu setzen», teilte die Anklagebehörde mit.
Die Ermittler hatten laut Staatsanwaltschaft rund 20 Zeugen vernommen, darunter seien auch Augenzeugen gewesen, die bei der Tat in der Tankstelle waren.
Laut Anwalt des Angeklagten will der selbstständige Softwareentwickler auch im Prozess ein Geständnis ablegen. Strittig könnte dagegen werden, ob die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt sind. Nach Gerichtsangaben sind bislang 13 Verhandlungstermine bis Mitte Mai geplant.