Die vorläufige Sperrung von Telegram in Spanien wurde ausgesetzt. Richter Santiago Pedraz habe seine Anordnung vorläufig ausser Kraft gesetzt.
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Das Logo von Telegram. - AFP

Die von einem Richter in Spanien angeordnete vorläufige Sperrung des Kurznachrichtendienstes Telegram ist ausgesetzt worden. Richter Santiago Pedraz habe seine Anordnung vorläufig ausser Kraft gesetzt, teilte der Nationale Staatsgerichtshof am Montag in Madrid mit.

Pedraz wolle nun einen Bericht über Telegram abwarten, den er dem Generalkommissar für Nachrichtendienste in Auftrag gegeben habe, hiess es.

Pedraz hatte erst am Freitag die Blockade verfügt, nachdem mehrere Medienunternehmen eine Klage gegen Telegram wegen Verletzung von Vorschriften zum Schutz des Urheberrechts eingereicht hatten.

Telegram war trotzdem von Spanien aus bis Montag noch weiter zu erreichen. Konsumentenschützer in Spanien, wo es mehrere Millionen Telegram-Nutzer gibt, hatten die Massnahme als unverhältnismässig kritisiert. Ländersperren lassen sich jedoch relativ leicht mit geschützten Netzwerkverbindungen (VPN) umgehen.

Konflikt zwischen Richter und Privatunternehmen

Richter Pedraz hatte nach Angaben der spanischen Justiz die Sperrung angeordnet, nachdem er die Behörden der britischen Jungferninseln in der Karibik, wo Telegram registriert ist, wiederholt vergeblich um Amtshilfe ersucht hatte. Die dortigen Behörden hätten nicht bei der Klärung der Identität der Inhaber von Telegram-Konten, von denen aus urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet worden seien, nicht kooperiert.

Die Zeitung «El País» schrieb, Telegram verweigere regelmässig Auskünfte an Behörden. Da der Dienst die Identität seiner Nutzer mehr schütze als etwa die grössere Konkurrenz von WhatsApp, werde sie von Regimegegnern in Diktaturen bevorzugt. Aber es gebe deshalb auf Telegram auch Kanäle mit kriminellen oder extremistischen Inhalten.

Bei der angeordneten Blockade gehe es neben dem Schutz von Urheberrechten vor allem auch um einen Konflikt zwischen dem Richter eines Rechtsstaates und einem Privatunternehmen und um die Abwägung zwischen Anonymität und Straflosigkeit im Internet.

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