Spaniens Generalstaatsanwalt verurteilt
Spaniens Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz wurde zu einem Amtsverbot und Geldstrafen verurteilt.

Spaniens Oberster Gerichtshof hat Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz zu einem zweijährigen Amtsverbot wegen der Weitergabe geheimer Informationen verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro und einem Geschädigten 10'000 Euro Schadenersatz zahlen.
Damit dürfte der Druck auf den obersten Ankläger Spaniens erheblich zunehmen, zurückzutreten. Es war das erste Mal, dass ein Generalstaatsanwalt vor Gericht stand.
Auch für die linke Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez ist die Verurteilung ein herber Rückschlag. García Ortiz war vorgeworfen worden, eine vertrauliche E-Mail aus einem Ermittlungsverfahren wegen Steuervergehen gegen den Lebenspartner der Oppositionspolitikerin Isabel Díaz Ayuso weitergegeben zu haben.
García Ortiz weist Vorwürfe zurück
García Ortiz hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen. Das Gericht veröffentlichte zunächst nur den Schuldspruch, jedoch noch keine Begründung. Medienberichten zufolge fusste die Anklage eher auf Indizien als auf handfesten Beweisen.
Gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs sind nur wenige Rechtsmittel möglich. García Ortiz könnte noch das Verfassungsgericht anrufen und wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist, sich theoretisch noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.










