Sommerurlaub? Wie Sie Hausrat im Aussenbereich gut sichern

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Deutschland,

Grills und Gartenmöbel sind meist über die Hausratversicherung abgesichert – auch auf der Terrasse. Doch der Schutz weist oft Lücken auf. So beugen Sie vor.

Aussenbereich
Können Möbel oder der Grill ohne grössere Hindernisse von einer frei zugänglichen Terrasse entwendet werden, stufen Versicherer das im Schadenfall oft als einfachen Diebstahl ein. (Symbolbild) - dpa

Vor der Abreise in den Urlaub lohnt sich immer noch mal ein prüfender Blick auf das eigene Zuhause. Denn gerade im Sommer stehen gerne mal teure Möbel, Grills und anderer wertvoller Hausrat auf Terrasse, Balkon oder im Garten. «Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte prüfen, ob diese Dinge richtig gesichert und ausreichend versichert sind», rät Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV).

Zwar sind die Hausratgegenstände grundsätzlich am sogenannten Versicherungsort abgesichert – wozu eben auch Aussenbereiche zählen. Doch nicht in jedem Fall leistet die Versicherung tatsächlich. Können Möbel, Grills und andere hochwertige Gegenstände ohne grössere Hindernisse von einer frei zugänglichen Terrasse entwendet werden, stufen Versicherer das im Schadensfall oft als einfachen Diebstahl ein, für den Standardtarife nicht aufkommen. Versichert ist lediglich der Einbruchdiebstahl.

Zusatzbausteine können auch weitere Fälle absichern

Wer seinen Hausrat trotzdem gerne an Ort und Stelle belassen möchte, kann bei einigen Anbietern Erweiterungen hinzubuchen, die auch diesen Fall mit abdecken. Eine Nachfrage beim Versicherer oder ein Blick in die Versicherungsunterlagen bringen Aufschluss.

Ansonsten rät der BdV eher dazu, lose und hochwertige Gegenstände während der Urlaubsreise gut zu fixieren oder sie noch besser in abschliessbaren Innenräumen zu lagern – etwa der Garage, einem Gartenhäuschen, dem Keller oder Dachboden. Das schützt die Sachen auch im Falle eines Unwetters. Denn gerade bei Sturmschäden zahlt die Versicherung nur, wenn Beschädigungen durch Windgeschwindigkeiten ab 62 km/h (Windstärke 8) eingetreten sind. Für Überschwemmungsschäden benötigt es sogar den Zusatzbaustein für Elementarschäden.

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