Ein 52-Jähriger zündete im Dezember am belebten Hamburger S-Bahnhof einen Sprengsatz. Ein Gericht verurteilte ihn nun zu zehn Jahren Haft.
Der Haupteingang zum Strafjustizgebäude des Hamburger Landgerichts.
Das Hamburger Landgericht verurteilte einen 52-jährigen Rechtsradikalen wegen eines am S-Bahnhof gezündeten Sprengsatzes zu zehn Jahren Haft. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor knapp einem Jahr zündete ein Rechtsradikaler am Hamburger S-Bahnhof zwei Polenböller.
  • Nun muss er für zehn Jahre ins Gefängnis.

Nach der Zündung eines Sprengsatzes an einem S-Bahnhof hat das Hamburger Landgericht einen 52-Jährigen heute Montag zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes und anderer Delikte verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der erheblich vorbestrafte Mann dabei lebensgefährliche bis tödliche Verletzungen bei Passanten billigend in Kauf nahm.

Der Angeklagte, der laut Gericht früher fest zur rechtsradikalen Skinheadszene gehörte und wegen Gewaltverbrechen schon erheblich vorbestraft ist, hatte im Dezember vergangenen Jahres auf einem belebten Bahnsteig der S-Bahnhaltestelle Veddel zwei sogenannte Polenböller sowie Schrauben in einer Tüte gezündet. Ernsthaft verletzt wurde dabei durch glückliche Umstände allerdings niemand.

Motiv ungeklärt

Das Motiv liess sich dem Gericht zufolge nicht abschliessend klären. Die Richter sahen Anzeichen für eine ausländerfeindlich motivierte Tat. Ein konkreter entsprechender Tatplan habe dem Angeklagten dabei aber nicht ausreichend belastbar nachgewiesen werden können .

Der Mann gehört demnach schon länger nicht mehr zur Skinheadszene. Auch lässt der von ihm gewählte Ort der Explosion keinen sicheren Rückschluss darauf zu, dass er explizit Ausländer treffen wollte. Der Angeklagte selbst hatte die Zündung des Sprengsatzes in dem Prozess als eine Art vorgezogenen «Silvesterscherz» bezeichnet und angegeben, er habe damit lediglich Passanten erschrecken wollen.

Dies nahm ihm das Gericht schon aufgrund der Gefährlichkeit der von ihm gezündeten Bombe nicht ab. Aufgrund der Situation habe der Angeklagte gar nicht garantieren können, dass Passanten nicht in den Spreng- und Splitterradius des Sprengsatzes geraten würden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

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