Prozess um Steuersparmodell «Goldfinger» hat begonnen

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Deutschland,

Mit dem Steuersparmodell haben Millionäre in Vergangenheit massiv weniger Steuern bezahlt. Das Landgericht Augsburg klärt nun ab, ob dies legal war.

Goldfinger
Der Prozess um das Steuersparmodell «Goldfinger» hat begonnen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Millionäre konnten in der Vergangenheit massiv Steuern sparen.
  • Ermöglicht hat dies das Steuersparmodell «Goldfinger».
  • Dessen Legalität prüft nun das Landgericht in Augsburg.

Vermögende Bürger sollen über den Handel im Ausland Millionensummen an Steuern gespart haben. Eingespart wurde das Geld bei Geschäften mit Gold oder anderen hochwertigen Gegenständen. Das sogenannte «Goldfinger»-Modell, benannt nach dem gleichnamigen James-Bond-Film von 1964, beschäftigt seit Mittwoch das Landgericht Augsburg.

Zunächst sind zwei Verdächtige angeklagt. Der Prozess habe wie geplant begonnen, sagte ein Gerichtssprecher. Bis Januar 2021 sind fast 80 Prozesstage angesetzt. Insgesamt ist der Fall deutlich grösser: Die Staatsanwaltschaft hat gegen mehr als 100 Beschuldigte Ermittlungen eingeleitet und 20 Verdächtige angeklagt.

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Sean Connery als James Bond und Shirley Eaton als «Goldfinger». So ist auch der Name des Steuersparmodells. - keystone

Im Visier der Ermittler stehen nicht nur Steuerzahler selbst, sondern auch Berater und Rechtsanwälte. Es stehen mehrere Mammutprozesse zu diesem umstrittenen Steuervermeidungsmodell bevor. Allein die erste eingereichte Anklage ist 180 Seiten lang. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft dem Gericht Beweismittel im Umfang von 21 Umzugskartons übergeben.

«Goldfinger»-System illegal

Der Gesetzgeber hatte 2013 das Einkommensteuerschlupfloch gestopft. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg geht davon aus, dass das hier entwickelte «Goldfinger»-System illegal und somit als Steuerhinterziehung einstufen ist.

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Der Aston Martin DB5 aus dem Klassiker «Goldfinger» zeigt in Zürich seine Sonderausstattung. - keystone

Eine Beispielrechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ergab, konnte früher ein Bürger mittels einer «Goldfinger»-Gesellschaft seine Einkommensteuerlast nahezu halbieren. Wichtig dabei ist aber, dass es im Ausland tatsächlich einen Geschäftsbetrieb gab. Falls dort nur ein Scheinunternehmen bestand, handelt es sich um eine Täuschung der deutschen Finanzbehörden.

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