Die Verhandlung bezüglich der Sexualstraftaten des «Maddie»-Verdächtigen Christian B. mussten verschoben werden. Grund ist der Mordaufruf durch eine Schöffin.
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Der Angeklagte Christian B. kommt zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Christian B. wurde mit dem Vorwurf schwerer Sexualstraftaten angeklagt.
  • Der Angeklagte gilt auch als Hauptverdächtiger im Fall «Maddie».
  • Der Prozess musste wegen früheren Mordaufrufen einer Schöffin verschoben werden.
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Christian B. gilt als Hauptverdächtiger im Fall der verschwundenen Madeleine McCann («Maddie»). Am Freitag begann in Braunschweig der Prozess gegen den 47-Jährigen – allerdings nicht wegen des Verschwindens des Mädchens: Zur Last gelegt werden dem Verdächtigen in Portugal begangene schwere Sexualstraftaten inklusive Vergewaltigungen.

Das Medien- und Zuschauerinteresse an dem Prozess beschreibt die «Braunschweiger Zeitung» als «riesig». Die bisherigen Ermittlungen zum Fall «Maddie» haben den Verdächtigen seit dem Verschwinden des Mädchens im Jahr 2007 ins Rampenlicht gerückt. So soll mitunter schon der kontrollierte Einlass für eine vierzigminütige Verzögerung des Verhandlungsbeginns gesorgt haben.

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Gericht in Braunschweig: Zu dem Prozessbeginn um Christian B. staut sich der Einlass. - keystone

Zu Prozessbeginn wurden drei neue Schöffen vereidigt. Darunter legte auch Britta T.-D. ihren Eid ab.

Direkt nach ihrer Vereidigung gibt es Einspruch von einem Anwalt des Verteidigungsteams des Verdächtigen: Dr. Friedrich Fülscher stellte einen Befangenheitsantrag gegen Britta T.-D.

Schwerer Vorwurf: Schöffin teilte früher Mordaufrufe

Auf X soll die Schöffin früher Mordaufrufe gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Bolsonaro gepostet haben. So habe sie sich mit den Worten «Tötet den Teufel» gegen den Politiker gerichtet. Belegt wurden die Posts vonseiten der Verteidigung mit Ausdrucken von der Profilseite der Schöffin.

Die Folge: Noch vor dem eigentlichen Anhörungsbeginn muss sich die Kammer mitsamt der Schöffin zur Beratung zurückziehen.

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Die Verteidiger des «Maddie»-Verdächtigen Christian B. wollen einen Freispruch in allen Punkten erwirken. - keystone

Schliesslich wird die Schöffin aufgrund der Sorge zu einer Befangenheit abgelehnt. Oberstaatsanwältin und Anklageverfasserin Uta Lindemann verkündet: «Die Äusserungen stehen ausserhalb unserer Rechtsordnung.» Aufrufe zu Mord und Totschlag werden im Gericht nicht geduldet.

Stattdessen werden gegen Britta T.-D. nun Ermittlungen bezüglich ihres Mordaufrufes eingeleitet.

Christian B. für schwere Sexualstraftaten angeklagt

Der Prozess vertagt sich damit auf den 23. Februar. Die Anklage umfasst mehr als 100 Seiten und beruht auf nationalen und internationalen Ermittlungen gegen den Verdächtigen. Diesem werden drei schwere Vergewaltigungen sowie zwei sexuelle Missbrauchsfälle von Kindern vorgeworfen.

Für Christian B., der gerade eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen absitzt, steht eine mehrjährige, zweistellige Freiheitsstrafe in Aussicht. Eventuell hat er zusätzlich mit einer anschliessenden Sicherheitsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit zu rechnen. Seine Verteidiger plädieren derweil in allen Anklagepunkten für Freisprüche.

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