Ein bekannter regierungskritischer Richter in Polen darf nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts wieder an Verfahren mitwirken und erhält erneut die volle Höhe seiner Bezüge.
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Hinzu kommen eine Geldstrafe, eine Busse sowie Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von über 30'000 Franken. (Symbolbild) - Pixabay

Die Staatsanwaltschaft dürfe den Warschauer Bezirksrichter Igor Tuleya zudem nicht festnehmen lassen, um ihn den Ermittlern vorzuführen, entschied am Dienstag die Kammer für berufliche Verantwortung des Gerichtshofes. Auch über den Status seiner Immunität könne erneut entschieden werden.

In Polen geniessen Richter und Staatsanwälte Immunität. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur möglich, wenn die Immunität zuvor gerichtlich aufgehoben wurde.

Der 52 Jahre alte Jurist Tuleya ist einer der prominentesten Kritiker der Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. Im November 2020 hatte die mittlerweile aufgelöste, umstrittene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts entschieden, dass seine Immunität aufgehoben wird, seine Bezüge um 25 Prozent gekürzt werden und er selbst nicht mehr an Verfahren mitwirken dürfe. Die Staatsanwaltschaft warf ihm unter anderem Überschreitung seiner Kompetenzen vor, weil er bei der Urteilsverkündung in einem für die PiS unangenehmen Verfahren Medienvertreter im Gerichtssaal zugelassen hatte.

Die neue Kammer für berufliche Verantwortung kam nun bei der Prüfung von Tuleyas damaliger Entscheidung zu einem anderen Schluss. «Der Richter hat innerhalb der Grenzen und auf der Grundlage des Gesetzes gehandelt. Es kann keine Rede davon sein, dass in diesem Fall ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt», sagte die zuständige Richterin Malgorzata Wasek-Wiaderek.

Polen hatte im Juli auf Druck der EU-Kommission die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts abgeschafft. An der Unparteilichkeit dieses Organs, das jeden Richter bestrafen und entlassen konnte, hatte es in Brüssel schwere Zweifel gegeben.

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