Pflicht zum Testangebot in Firmen in Berlin bleibt bestehen
Arbeitgeber in Berlin sind weiterhin dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen kostenlosen Corona-Test anzubieten.

Das Wichtigste in Kürze
- Verwaltungsgericht stuft Massnahme als notwendig und zumutbar ein.
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit den Eilantrag eines privaten Unternehmens zurück, wie es am Freitag mitteilte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. (Az. VG 14 L 157/21)
Das Gericht argumentierte, es handle sich bei den Tests «nicht um eine arbeitsschutzrechtliche, sondern um eine infektionsschutzrechtliche Massnahme». Das Angebot sei «eine notwendige Schutzmassnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus».
Den damit verbundenen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung stufte das Gericht als verhältnismässig ein. Auch der finanzielle Aufwand sei «vor dem Hintergrund des mit der Massnahme bezweckten Schutzes von Leben und Gesundheit als zumutbar zu bewerten».
Beschäftigte in deutschen Unternehmen haben seit 20. April das Recht auf regelmässige kostenlose Corona-Tests im Betrieb. Dazu trat eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Kraft. Sie sieht die Tests in Betrieben für alle vor, die nicht im Homeoffice arbeiten. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.