Österreich erleichtert Nachfahren von NS-Opfern Staatsbürgerschaft

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    Das Parlament Österreichs hat am Donnerstag eine Gesetzesreform verabschiedet. Damit sollen Nachfahren von NS-Opfern einfacher die Staatsbürgerschaft erhalten.

    Österreichs Parlament
    In Österreich sollen Strafverfahren künftig vollständig frei von möglichem politischem Einfluss durchgeführt werden. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Österreich sollen künftig Nachfahren von NS-Opfern einfacher eingebürgert werden.
    • Eine entsprechende Gesetzesreform hat das Parlament am Donnerstag verabschiedet.

    Direkte Nachfahren österreichischer NS-Opfer können künftig leichter die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Das Parlament in Wien verabschiedete am Donnerstagabend mit grosser Mehrheit eine Gesetzesreform.

    Damit erhalten Kinder, Enkelkinder und Urenkel von jüdischen und anderen NS-Opfern, die vor Verfolgung im Dritten Reich aus Österreich flohen oder bis 1955 Österreich verliessen, einen erleichterten Zugang zu einem österreichischen Pass. Bislang galt als Frist der 9. Mai 1945.

    Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, begrüsste den Beschluss. Damit werde die Republik Österreich «ihrer historischen Verantwortung gerecht», erklärte er. Er dankte den Parteien ÖVP, SPÖ und Neos, die jeweils Initiativen für ein entsprechendes Gesetz gestartet hatten.

    Auch für Nachfahren von Bürgern aus österreichisch-ungarischer Monarchie

    Von dem neuen Gesetz profitieren nicht nur die Nachfahren von NS-Opfern, die aus Österreich flohen, sondern auch diejenigen, die damals die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Landes der Österreichisch-Ungarischen Monarchie hatten, die bis 1918 die heutigen Staaten Kroatien bis Tschechien umfasste. Ausserdem sollen künftig auch Adoptivkinder als Nachkommen gelten.

    Die neuen Staatsbürger müssen nicht in Österreich leben und auch nicht ihre ursprüngliche Nationalität aufgeben. Damit gilt eine Sonderregelung, da die doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich nur in sehr wenigen Fällen zulässig ist.

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