Knapp ein Jahr nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist ein 24-Jähriger zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Tatverdächtiger Alaa S. im Gerichtssaal
Tatverdächtiger Alaa S. im Gerichtssaal - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Fast ein Jahr nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz wurde ein Urteil gesprochen.
  • Der Täter wurde zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
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Das Landgericht Chemnitz sprach den Syrer am Donnerstag wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Damit ist der Prozess zu einem der folgenreichsten Verbrechen in der jüngeren Geschichte Sachsens nach gut fünf Monaten beendet.

Die juristische Aufarbeitung des Falls wird jedoch weitergehen: Die Verteidiger legten kurz nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel ein, wie Rechtsanwältin Ricarda Lang erklärte.

Das Chemnitzer Landgericht, das aus Sicherheitsgründen in Dresden verhandelt hatte, war nach 19 Verhandlungstagen davon überzeugt, dass Alaa S. am 26. August 2018 gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen deutschen Staatsbürger Daniel H. am Rande des Chemnitzer Stadtfestes erstach.

Angehörige nach Haft-Spruch erleichtert

«Es besteht kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten», erklärte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Der mutmassliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.

Angehörige des getöteten 35-Jährigen verfolgten die Urteilsverkündung erleichtert. Die Mutter der Opfers sowie dessen Halbschwester waren im Verfahren als Nebenkläger aufgetreten.

Die Oberbürgermeisterin von Chemnitz, Barbara Ludwig (SPD), wollte am späten Nachmittag ein Statement abgeben. Schon vor dem Prozessbeginn im vergangenen März hatte Ludwig die Hoffnung geäussert, dass der Beschuldigte verurteilt werde.

Verteidigerin Lang warf dem Landgericht nun Befangenheit vor. Das Gericht sei «nicht unbeeinflusst» von den politischen Verhältnissen in Chemnitz, sagte die Anwältin nach der Urteilsverkündung. Hätte das Verfahren an einem anderen Ort stattgefunden, hätte es keine Verurteilung gegeben, zeigt sie sich überzeugt.

Syrer schwieg in der Verhandlung

Ihr Anwaltskollege Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil als «falsch». Wegen der Revision der Verteidiger wird der Schuldspruch der Chemnitzer Richter nun zunächst nicht rechtskräftig.

Der verurteilte Syrer hatte in der gesamten Verhandlung zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. In einem am Dienstag ausgestrahlten Telefoninterview des ZDF-Magazins «Frontal21» hatte er zwar seine Unschuld beteuert. Diese Aussagen hatten nach Gerichtsangaben aber keinen Einfluss auf die Urteilsfindung. Dafür seien laut Strafprozessordnung allein die im Laufe der Verhandlung durch die Kammer gewonnenen Erkenntnisse entscheidend, hatte es geheissen.

Chemnitz: Nau sprach nach der Tat mit Bewohnern und informierte über die Situation vor Ort. - Nau

In seinem letzten Wort vor Gericht sprach sich der Angeklagte am Donnerstag für ein faires Urteil aus. «Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird. Und ein gerechtes Urteil gesprochen wird», liess der Syrer durch einen Dolmetscher übersetzen.

Die Verteidigung hatte kurz vor dem Urteil auf Freispruch plädiert. Verteidiger Drücke rückte in seinem Plädoyer die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt. «Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren.»

Dies sagte er und appellierte an die Kammer des Gerichts. Es solle sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von einem «marodierenden Mob» beeinflussen lassen.

Tat warf Schlaglicht auf Chemnitz

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.

In der Folge der Messerattacke war es im vergangenen Jahr in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen. Diese warfen mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz.

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