Mieter dürfen laut BGH Zahlungsbelege sehen

DPA
DPA

Deutschland,

Mit dem Jahresende naht der Stichtag für die meisten Betriebskostenabrechnungen. Diese muss der Vermieter transparent darstellen. Dazu hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt.

Nicht nur Heizkosten sind in der Betriebskostenabrechnung aufgelistet. Mieter sind berechtigt, die Beträge zu überprüfen. Foto: Sina Schuldt/dpa
Nicht nur Heizkosten sind in der Betriebskostenabrechnung aufgelistet. Mieter sind berechtigt, die Beträge zu überprüfen. Foto: Sina Schuldt/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vermieter ihren Mietern auch Zahlungsbelege zeigen und nicht nur Rechnungen.

Mit Hilfe dieser Belege könne der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll, heisst es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 118/19) in Karlsruhe.

So könne der Mieter zum Beispiel sehen, ob der Vermieter die Rechnungsbeträge so wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen habe - und nicht etwa Kürzungen vorgenommen oder von Preisnachlässen profitiert habe. Auch sei die Belegeinsicht dafür gedacht, mögliche Versehen bei der Abrechnung zu entdecken.

Der achte Zivilsenat des BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin, das einem Mieter Recht gegeben hatte. Dieser hatte eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 in Höhe von mehr als 1000 Euro verweigert, weil die Vermieterin nicht auch die Zahlungsbelege offenlegen wollte. Diese hatte daraufhin Revision beantragt, die der BGH mit dem Urteil vom 9. Dezember zurückwies.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Seealpsee
108 Interaktionen
Hitze
Coop
5 Interaktionen
«Hohe Nachfrage«

MEHR IN NEWS

Emirates, Flugzeug
Emirates
Messer
Brittnau AG
Unfall Ermatingen
Ermatingen TG

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Mellrichstadt - Mann sticht auf Firmenmitarbeiter ein
Deutschland
schädel
In Deutschland
-
10 Interaktionen
22. Staffel
Bayer Leverkusen transfer-ticker
57 Interaktionen
Transfer-Ticker