Mieter dürfen laut BGH Zahlungsbelege sehen

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Deutschland,

Mit dem Jahresende naht der Stichtag für die meisten Betriebskostenabrechnungen. Diese muss der Vermieter transparent darstellen. Dazu hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt.

Nicht nur Heizkosten sind in der Betriebskostenabrechnung aufgelistet. Mieter sind berechtigt, die Beträge zu überprüfen. Foto: Sina Schuldt/dpa
Nicht nur Heizkosten sind in der Betriebskostenabrechnung aufgelistet. Mieter sind berechtigt, die Beträge zu überprüfen. Foto: Sina Schuldt/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vermieter ihren Mietern auch Zahlungsbelege zeigen und nicht nur Rechnungen.

Mit Hilfe dieser Belege könne der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll, heisst es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 118/19) in Karlsruhe.

So könne der Mieter zum Beispiel sehen, ob der Vermieter die Rechnungsbeträge so wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen habe - und nicht etwa Kürzungen vorgenommen oder von Preisnachlässen profitiert habe. Auch sei die Belegeinsicht dafür gedacht, mögliche Versehen bei der Abrechnung zu entdecken.

Der achte Zivilsenat des BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin, das einem Mieter Recht gegeben hatte. Dieser hatte eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 in Höhe von mehr als 1000 Euro verweigert, weil die Vermieterin nicht auch die Zahlungsbelege offenlegen wollte. Diese hatte daraufhin Revision beantragt, die der BGH mit dem Urteil vom 9. Dezember zurückwies.

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