Lateinamerikanische Länder protestieren gegen Münchner Kulturgüter-Auktion

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Deutschland,

Zahlreiche lateinamerikanische Länder haben gegen eine Versteigerung präkolumbianischer Kulturgüter in München protestiert.

Präkolumbianische Kunst 2019 in Paris (Archivfoto)
Präkolumbianische Kunst 2019 in Paris (Archivfoto) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Mexiko und andere Länder fordern Rückgabe mutmasslich illegal erworbener Werke.

Die Gruppe der Botschafter Lateinamerikas und der Karibik (Grulac) bat das Auktionshaus Gerhard Hirsch Nachfolger am Dienstag um die Aussetzung der Auktion und nahm dabei auch die deutschen Behörden und die deutsche Öffentlichkeit in die Pflicht. Das Auktionshaus wies die Forderungen jedoch zurück und hielt die Versteigerung wie geplant ab.

Bei der Auktion wurden zahlreiche Statuen, Gefässe und andere Stücke aus Ländern wie Mexiko, Bolivien, Costa Rica und Panama aus der Zeit vor der spanischen Kolonisierung angeboten. Die Schätzpreise begannen bei 100 Euro für einen vermutlich über 1000 Jahre alten Tonkopf aus Peru und gingen hoch bis 100.000 Euro für eine geschätzt mehr als 2500 Jahre alte Gesichtsmaske der Olmeken aus Mexiko.

Die Versteigerung ging am Abend zu Ende, wie eine Mitarbeiterin des Auktionshauses bestätigte. Zur Zahl der Gegenstände, die den Besitzer wechselten, und den erzielten Preisen wollte Gerhard Hirsch Nachfolger sich in den kommenden Tagen äussern.

Die lateinamerikanischen Botschafter hatten im Vorfeld kritisiert, die Versteigerung der mehr als 320 Objekte aus sieben Ländern verstosse gegen das nationale Recht der jeweiligen Länder, das Völkerrecht und «möglicherweise gegen das deutsche Recht». Es sei «besorgniserregend, dass auf diese Weise das moralische Recht unserer Ureinwohner verletzt wird», hiess es bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Es sei nicht «das erste Mal» und wahrscheinlich auch nicht «das letzte Mal», dass es zu so einer Auktion komme - trotz wiederholten Protests der betroffenen Länder. Die Fortschritte bei der Rückgabe solcher Kulturgüter an die Ursprungsländer seien «absolut ungenügend».

El Salvadors Botschafterin Florencia Eugenia Vilanova de von Oehsen sagte, ihr Land habe am Montag in der Sache eine diplomatische Note an das Auswärtige Amt in Berlin gerichtet. Darin sei das Aussenministerium um Hilfe gebeten worden.

Auch das Aussenministerium von Panama hatte sich nach eigenen Angaben an das Auswärtige Amt gewandt, um die Auktion vorläufig zu untersagen, bis panamaische Experten die Objekte und ihre Herkunft untersuchen konnten. Demnach hat Panama auch die Unesco angerufen, es bei den Rückgabeforderungen zu unterstützen. An potenzielle Käufer der Kulturgüter gerichtet, welche die Gegenstände aus Sicht der Herkunftsländer ohne legale Grundlage erwerben wollten, sagte Panamas Botschafter Enrique Alberto Thayer Hausz: «Schande über Sie!»

Die mexikanische Regierung hat im eigenen Land juristische Schritte gegen die aus ihrer Sicht illegale Ausfuhr der Werke aus Mexiko eingeleitet. «Wir bitten um die Kooperation der deutschen Behörden», sagte der mexikanische Botschafter Francisco Quiroga. Die mexikanischen Behörden seien dazu mit dem deutschen Zoll in Kontakt. Zuvor hatte der Botschafter nach eigenen Angaben bereits mit der Eigentümerin des Auktionshauses, Francisca Bernheimer, über die Vorbehalte Mexikos gegen die Auktion gesprochen.

Das Auswärtige Amt äusserte sich auf AFP-Anfrage zunächst nicht zu den Vorgängen. Das Auktionshaus Gerhard Hirsch Nachfolger verwies auf AFP-Nachfrage auf eine Stellungnahme von vergangener Woche. Darin teilte das Unternehmen mit, dass alle angebotenen Objekte über Herkunftsnachweise verfügten, «die belegen, dass die Objekte sich legal in Deutschland befinden».

Die Botschafter riefen die Öffentlichkeit auf, für die Rückgabe Druck auf Institutionen und Unternehmen auszuüben. Diese Kulturgüter seien für ihre Länder von grosser Bedeutung und «untrennbarer Bestandteil ihrer kulturellen und sozialen Identität», betonte die Botschafter-Gruppe. Sie hob hervor, «dass Deutschland die Unesco-Konvention über das Verbot und die Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970) sowie das Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (2017) unterzeichnet» habe.

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